Bundesregierung beantragt Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes zum Schutz der Schifffahrt im Roten Meer
Die erste Beratung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 angesetzt. Für den beantragten Zeitraum bis zum 31. Oktober 2027 beziffert die Regierung die einsatzbedingten Zusatzausgaben auf voraussichtlich rund 18,9 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 beschlossen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES fortzusetzen, und den Deutschen Bundestag um Zustimmung gebeten. Bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten sollen Schiffe im Roten Meer und angrenzenden Seegebieten vor Angriffen der Huthi-Miliz schützen.
Der Bundestag berät den Antrag am 8. Oktober 2026 erstmals und plant danach die Überweisung an die Ausschüsse, federführend an den Auswärtigen Ausschuss. Eine Zustimmung des Plenums liegt nicht vor.
Die eingesetzten Kräfte können nach dem Antrag längstens bis zum 31. Oktober 2027 tätig werden, sofern die dort genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegt.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben sollen für den Zeitraum vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027 voraussichtlich insgesamt rund 18,9 Millionen Euro betragen, davon rund 3,1 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 und rund 15,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2027. Bestritten werden sie aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08.
EUNAVFOR ASPIDES ist nach dem Antrag beauftragt, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen, besonders beim Transit im südlichen Roten Meer und durch die Meerenge Bab al-Mandab. Für die Bundeswehr nennt er den Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See, die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet, die Er- und Bereitstellung eines Lagebildes einschließlich luftgestützter Aufklärung, die Abstimmung und logistische Unterstützung mit Verbündeten und Partnern sowie das Erheben und Austauschen von Informationen über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen.
Das Einsatzgebiet umfasst die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf und den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolgt nur nach Zustimmung des jeweiligen Anrainerstaats. Die exekutive Aufgabe, Schiffe gegen multidimensionale Angriffe zu schützen, ist im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman, in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihres Auftrags das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Das umfasst nach dem Antrag den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR-ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
Seit Beginn der Operation stellt Deutschland Stabspersonal. Zunächst beteiligte sich die Bundeswehr mit der Fregatte „Hessen“, seit Ende Oktober 2024 mit einem Flugzeug zur luftgestützten Seeraumüberwachung. In dem beantragten Mandatszeitraum will sie Stabspersonal und ein solches Flugzeug weiter stellen; die Obergrenze von 350 ermöglicht nach dem Antrag weiterhin die Beteiligung mit einer seegehenden Einheit. Für Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Die Regierung begründet den Einsatz mit Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen seit Mitte November 2023, besonders im Roten Meer und in der Meerenge Bab al-Mandab. Nach der Drucksache 21/8294 ist die Handelsroute durch das Rote Meer die kürzeste Verbindung zwischen Asien und Europa und umfasste vor Beginn der Angriffe 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels. Ein Teil der deutschen und europäischen Schiffe umfährt nach ihrer Darstellung das Rote Meer weiträumig über das Kap der guten Hoffnung.
Der Schiffsverkehr durch das Einsatzgebiet im Roten Meer und den Bab al-Mandab war nach dem Antrag zuletzt infolge der verbesserten Sicherheitslage für europäische und deutsche Schiffe recht konstant, verbleibt aber auf etwa der Hälfte des Vorkrisenniveaus. Seit Juli 2026 habe die Huthi-Miliz wiederholt Angriffe auf Schiffe mit Bezug zu Saudi-Arabien ausgeführt. Im Zuge einer im September 2026 begonnenen Militäroffensive habe sie den zuvor noch unter Regierungskontrolle stehenden Teil der jemenitischen Rotmeerküste am Bab al-Mandab unter ihre Kontrolle gebracht.
Die Beteiligung erfolgt nach dem Antrag auf Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, von Beschlüssen des Rates der Europäischen Union, des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und des Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.