Rat listet Richter und Ankläger nach dem Ausschluss Jablokos von der Dumawahl
Unter den zehn Gelisteten sind drei Richter des Obersten Gerichtshofs und die Richterin, die Lev Shlosberg zu elf Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt hat.
Der Rat der Europäischen Union hat am 28. September 2026 zehn natürliche Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2024/1484 enthaltene Liste aufgenommen. Die Listung trifft Richter, Ankläger und Beamte, denen der Rat den Ausschluss der Partei Jabloko von der Wahl zur Staatsduma im September 2026 und die Strafverfahren gegen Führungspersonen der Partei zuschreibt.
Der Beschluss (GASP) 2026/2192 ändert nur diesen Anhang. Er erging auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, ist in der Reihe L des Amtsblatts vom 28. September 2026 veröffentlicht und tritt am Tag dieser Veröffentlichung in Kraft.
In den Erwägungsgründen verweist der Rat auf eine Erklärung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk, vom 19. August 2026. Türk habe Alarm geschlagen über den Ausschluss Jablokos von der Parlamentswahl und über die Verurteilung des stellvertretenden Vorsitzenden Lev Shlosberg zu mehr als elf Jahren Haft wegen Äußerungen gegen den Krieg. Der Hochkommissar habe die Behörden aufgefordert, die Meinungsfreiheit und das Recht der Bürger zu achten, uneingeschränkt und frei an Wahlen teilzunehmen.
Der Rat führt in den Begründungen an, Jabloko sei die einzige politische Partei gewesen, die sich offen gegen Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gestellt habe.
Vyacheslav Sergeevich Kirillov ist Richter des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation. Nach dem Eintrag hat er am 10. August 2026 das Urteil erlassen, das Jabloko wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße, Extremismus und anderer Verfehlungen von der Dumawahl ausschloss. Am 9. April 2026 habe er die Menschenrechtsorganisation Memorial als extremistische Organisation eingestuft und ihre Tätigkeit in Russland verboten.
Igor Nikolayevich Zinchenko, stellvertretender Vorsitzender der Berufungskammer desselben Gerichtshofs, und Denis Vladimirovich Tyutin gehörten nach den Einträgen dem Spruchkörper an, der diese Entscheidung bestätigt hat. Als angebliche Gründe des Ausschlusses nennt der Rat Urheberrechtsverstöße, Extremismus, Unterstützung der LGBT-Bewegung und andere Verfehlungen.
Sergey Fyodorovich Sakharov leitet die Abteilung für Wahlstreitigkeiten und gerichtliche Vertretung der Rechtsabteilung der Zentralen Wahlkommission. Ilya Vladimirovich Rusakov ist Beamter der Generalstaatsanwaltschaft. Beide haben nach den Einträgen an dem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof teilgenommen und den Antrag der Partei Rodina offen unterstützt, Jabloko aus denselben Gründen auszuschließen. Der Rat schreibt ihnen materielle Unterstützung für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft zu.
Viktoria Mikhailovna Malyamova, Richterin am Stadtgericht Pskow, hat nach dem Eintrag Lev Shlosberg, einen Oppositionspolitiker von Jabloko, zu elf Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Diskreditierung der russischen Armee und wegen Angaben, die als Falschmeldungen über den Angriffskrieg gegen die Ukraine gewertet wurden.
Die Staatsanwältin Anna Sergeevna Goryachova hat nach dem Eintrag für Shlosberg zwölf Jahre und einen Monat Haft beantragt. In einem früheren Verfahren wegen Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften über „ausländische Agenten“ habe sie 440 Stunden Pflichtarbeit beantragt; das Gericht verhängte 420 Stunden.
Yulia Igorevna Guznyaeva, stellvertretende Staatsanwältin des Zentralen Verwaltungsbezirks Moskau, war nach dem Eintrag Anklägerin im Verfahren gegen Maxim Kruglov, eine Führungsperson von Jabloko. Sie habe wegen seiner Beiträge in sozialen Medien über den Angriffskrieg, namentlich über Kriegsverbrechen in Butscha und Mariupol, acht Jahre Haft beantragt.
Elina Arturovna Babayants, Richterin am Bezirksgericht Samoskworetschje in Moskau, hat Kruglov nach dem Eintrag zu sieben Jahren Strafkolonie verurteilt und ihm die Nutzung des Internets für drei Jahre untersagt.
Elizaveta Sergeevna Truskalenko, Richterin im Bezirk Wyborg von Sankt Petersburg, hat nach dem Eintrag Nikolai Rybakov, den Vorsitzenden von Jabloko, für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er ein Foto des verstorbenen Oppositionellen Alexei Nawalny veröffentlicht habe. Das Urteil habe Rybakov faktisch von der Kandidatur bei der Dumawahl im September 2026 ausgeschlossen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2193 ändert Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485 um dieselben zehn Personen. Sie tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Der Stammbeschluss vom 27. Mai 2024 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den im Anhang aufgeführten natürlichen Personen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet und die Durchreise zu verweigern. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen werden eingefroren. Ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.