Bundesregierung beantragt Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan
Die erste Beratung im Bundestag ist für den 7. Oktober 2026 angesetzt. Für den beantragten Zeitraum bis zum 31. Oktober 2027 beziffert die Regierung die einsatzbedingten Zusatzausgaben auf voraussichtlich rund 0,9 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 beschlossen, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) fortzusetzen, und den Deutschen Bundestag um Zustimmung gebeten. Bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten sollen im Staatsgebiet Südsudans eingesetzt werden können.
Der Bundestag berät den Antrag am 7. Oktober 2026 erstmals und plant danach die Überweisung an die Ausschüsse, federführend an den Auswärtigen Ausschuss. Eine Zustimmung des Plenums liegt nicht vor.
Die eingesetzten Kräfte können nach dem Antrag längstens bis zum 31. Oktober 2027 tätig werden, sofern die dort genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, UNMISS auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrates fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegt.
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben sollen für den Zeitraum vom 1. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027 voraussichtlich insgesamt rund 0,9 Millionen Euro betragen, davon rund 0,1 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 und rund 0,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2027. Bestritten werden sie aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08.
UNMISS ist nach dem Antrag beauftragt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um Zivilpersonen zu schützen, förderliche Bedingungen für humanitäre Hilfe zu schaffen, die Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses zu unterstützen sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu beobachten, zu untersuchen und darüber zu berichten.
Für die Bundeswehr nennt der Antrag Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben sowie Hilfe bei der technischen Ausrüstung und der Ausbildung truppenstellender Nationen und der Vereinten Nationen. Bereitgehalten werden Einzelpersonal für die Stäbe und Hauptquartiere der Mission, Expertinnen und Experten für Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben, technische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe sowie Eigensicherung und Nothilfe.
Das Bundesministerium der Verteidigung schreibt, der deutsche Beitrag umfasse Stabspersonal im UN-Hauptquartier sowie Militärbeobachterinnen und Militärbeobachter. Die Bundeswehr beteiligt sich nach seiner Darstellung seit 2011 an der Mission.
Das Einsatzgebiet von UNMISS umfasst das Staatsgebiet Südsudans. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Das umfasst nach dem Antrag den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer UNMISS-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung, bei Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Die Regierung begründet die Fortsetzung mit einer weiter fragilen Sicherheitslage. Nach einem Bürgerkrieg von 2013 bis 2015 und erneuten Kämpfen von 2016 bis 2018 unterzeichneten die südsudanesischen Konfliktparteien 2018 das erneuerte Friedensabkommen. Trotz des darin vereinbarten Waffenstillstands kommt es nach dem Antrag in vielen Landesteilen außerhalb der Hauptstadt Dschuba zu Kampfhandlungen zwischen der Regierungsarmee South Sudan People’s Defence Forces und Oppositionskräften sowie der White Army, einer militanten Jugendgruppierung der Nuer, und der National Salvation Front.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 eskalierte die Gewalt insbesondere im Bundesstaat Jonglei und führte nach dem Antrag zu massiver Vertreibung der Zivilbevölkerung. Rund 1,4 Millionen Flüchtlinge sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Sudan sind in Südsudan angekommen. Laut Angaben der Vereinten Nationen, die der Antrag wiedergibt, sind derzeit rund 10 Millionen Menschen beziehungsweise zwei Drittel der Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Am 24. August 2026 wurden nach dem Antrag zwei äthiopische Blauhelmsoldaten auf Patrouille in einem Hinterhalt im Bundesstaat Jonglei getötet, drei weitere verletzt. Seit 2013 sind mindestens 260 humanitäre Helfer getötet worden, seit Jahresbeginn 31.
Seit Februar 2020 ist eine Übergangsregierung der nationalen Einheit unter Staatspräsident Salva Kiir und dem ersten Vizepräsidenten Riek Machar im Amt. Entgegen dem Friedensabkommen von 2018 drängt Präsident Kiir nach dem Antrag seit Frühjahr 2025 die Opposition aus der Übergangsregierung. Machar und weitere Oppositionsvertreter stehen seit September 2025 vor Gericht; ihnen wird vorgeworfen, im März 2025 Angriffe gegen Regierungstruppen orchestriert zu haben. Die ursprünglich für Dezember 2024 geplanten ersten Wahlen seit der Unabhängigkeit wurden mehrfach verschoben und sind nun für den 22. Dezember 2026 angekündigt.
Die Beteiligung erfolgt nach dem Antrag auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und der Folgeresolutionen, zuletzt verlängert durch die Resolution 2820 (2026) vom 30. April 2026. Diese Resolution verlängert das Mandat von UNMISS bis zum 30. April 2027, ermächtigt die Mission, alle erforderlichen Mittel zu nutzen, und senkt die Gesamttruppenstärke auf eine Obergrenze von 12.500 Soldatinnen und Soldaten und 2.101 Polizeikräften. Der Antrag nennt als vorherige Truppenobergrenze 17.000.
Die deutschen Streitkräfte handeln dabei im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.