Georgiens Verfassungsgericht verhandelt über Verbot von fünf Oppositionsparteien
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88 Abgeordnete werfen den Parteien vor, die Verfassungsordnung stürzen zu wollen. Am ersten Verhandlungstag in Batumi weist das Gericht laut Civil Georgia die Befangenheitsanträge zweier Parteien zurück.
GeopolitikDas georgische Verfassungsgericht verhandelt vom 21. bis 23. Oktober in Batumi in der Sache über die Klage von 88 Parlamentsabgeordneten, die fünf Oppositionsparteien verbieten lassen wollen. Betroffen sind die Vereinte Nationale Bewegung, die Koalition für den Wandel, Starkes Georgien – Lelo, die Föderalistische Partei und Gacharia – Für Georgien, wie aus einer Mitteilung des Gerichts vom 19. Oktober hervorgeht. Über die Klage Nr. 1979 entscheidet das Plenum. Nach dem Register des Gerichts ging sie am 24. September ein; am 13. Oktober nahm das Plenum sie zur Prüfung in der Sache an.
Die Kläger sehen nach der Zusammenfassung des Gerichts bei allen fünf Parteien einen Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 3 der Verfassung. Dieser zeige sich zum einen in Versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen oder gewaltsam zu ändern, zum anderen in einem entsprechenden Ziel für die Zukunft. Als Belege führen sie unter anderem systematische Menschenrechtsverletzungen und die Weigerung an, die Legitimität gewählter Organe und Amtsträger anzuerkennen. Der Vereinten Nationalen Bewegung werfen sie zusätzlich vor, die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des Landes verletzt zu haben, und verweisen auf den Krieg vom August 2008 und Ereignisse nach 2012. Die Parteien bestritten seit 2016 die Legitimität der Regierung und bildeten ein gemeinsam handelndes Bündnis, argumentieren die Kläger.
Laut Civil Georgia stammen die 88 Abgeordneten aus der Regierungspartei Georgischer Traum, die ihre Klage mehrfach zurückzog und um weitere Parteien ergänzt neu einreichte. Das Register des Gerichts verzeichnet eine frühere Klage (Nr. 1958) von 89 Abgeordneten vom 21. April gegen vier der fünf Parteien. Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei muss das Gericht nach Artikel 22 Absatz 4² des Organgesetzes über das Verfassungsgericht binnen neun Monaten nach Eingang der Klage entscheiden; mit jeder Neueinreichung begann die Frist laut Civil Georgia von vorn. Bei Eingang am 24. September läuft sie damit bis Juni 2027.
Am ersten Verhandlungstag lehnte das Gericht laut dem Live-Bericht von Civil Georgia die Befangenheitsanträge der Vereinten Nationalen Bewegung und von Lelo ab, ebenso den Antrag von Für Georgien, den Fall gegen die Partei getrennt zu verhandeln. Auch Anträge der Vereinten Nationalen Bewegung, Ex-Präsident Michail Saakaschwili, Parteichef Lewan Chabeischwili und den Gründer des Georgischen Traums, Bidsina Iwanischwili, als Zeugen zu laden, wies es zurück. Das Plenum tagt dem Bericht zufolge mit sieben Richtern, nachdem Richterin Manana Kobachidse ihr Amt niedergelegt hatte; zuvor war ihr Antrag auf Selbstablehnung abgelehnt worden. Die Föderalisten nehmen nach Angaben von Civil Georgia an der Verhandlung nicht teil.
Die Sitzungen überträgt nach Angaben von Civil Georgia der öffentliche Rundfunk, zudem laufen sie live auf dem YouTube-Kanal des Gerichts. 19 georgische zivilgesellschaftliche Organisationen verurteilten das Verfahren laut Civil Georgia in einer gemeinsamen Erklärung als neue, äußerst schwere Stufe der Autokratisierung des Landes; ein Verbot würde Hunderttausenden Wählern ihre politische Vertretung nehmen.