Nord-Stream-Prozess beginnt mit Schweigen des Angeklagten
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Vor dem Oberlandesgericht Hamburg verliest die Bundesanwaltschaft die Anklage gegen den Ukrainer Serhii K. wegen Kriegsverbrechens. Nach einem NDR-Bericht äußert er sich nicht; die Verteidigung nennt die Auslieferung aus Italien erschlichen und fordert die Einstellung.
SicherheitspolitikVor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, der Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Gasleitungen begonnen. Angeklagt ist der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. Der Staatsschutzsenat hält ihn nach vorläufiger Bewertung als Mittäter „des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch Angriff gegen zivile Objekte, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken sowie der Störung öffentlicher Betriebe“ für hinreichend verdächtig, so die Mitteilung des Gerichts zur Zulassung der Anklage (Az. 3 St 2/26). Der Senat hat 16 Verhandlungstage bis zum 17. Dezember angesetzt, für Januar und Februar 2027 sind zwei Tage pro Woche vorgesehen.
Die Bundesanwaltschaft verlas die Anklage ab 11.15 Uhr. Sie wirft Serhii K. nach dem Liveblog des NDR vom 14. Oktober vor, im Herbst 2022 ein Sabotageteam angeführt zu haben, das die Leitungen in der Ostsee sprengte, im Auftrag der ukrainischen Streitkräfte. Um 11.34 Uhr war die Verlesung nach dem NDR beendet. Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht äußern.
Sein italienischer Verteidiger sagte nach dem NDR, das Vertrauen der italienischen Behörden sei „missbraucht“ worden. Serhii K. sei auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls unter anderem wegen Sabotage ausgeliefert worden, angeklagt werde er nun wegen eines Kriegsverbrechens; italienische Gerichte seien getäuscht worden, die Auslieferung sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Die Verteidiger forderten am Ende ihrer Erklärung, das Verfahren einzustellen. Als Offizier der ukrainischen Armee habe ihr Mandant keine Aussagegenehmigung und müsse sich „mit verbundenen Händen verteidigen“. Den Vorwurf des Kriegsverbrechens und einer führenden Rolle wiesen sie zurück.
Die Pipelines seien zivile Objekte und kein militärisches Ziel, argumentiert die Bundesanwaltschaft nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 14. Oktober. Einer der Verteidiger nannte die Leitungen dagegen nach dem NDR eine „finanzielle, militärische und politische Waffe Russlands“, weil die Erlöse dem Staat zugeflossen seien, der einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führe; der Angeklagte werde zum Bauern auf einem Schachbrett gemacht. Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring dankte für den „leidenschaftlichen Vortrag“.
Die Verteidigung schilderte zudem, Serhii K. sitze seit fast elf Monaten weitgehend in Einzelhaft. Generalbundesanwalt Stefan Schmidt entgegnete nach dem NDR, der Angeklagte habe die Haftbedingungen für in Ordnung erklärt. Der erste Verhandlungstag endete nach gut zwei Stunden. Weiter geht es am 27. Oktober. Die Anklageschrift umfasst nach dem NDR 136 Seiten; der Wortlaut ist nicht veröffentlicht. Die Bundesanwaltschaft hatte den Sachverhalt in einer Mitteilung vom 2. Juli beschrieben, auf die das Gericht verweist.
Die Nebenklagen der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG hatte der Senat am 30. September nicht zugelassen, so eine Mitteilung des Gerichts vom 2. Oktober. Der Prozess hat auch eine politische Seite: Die AfD begründet mit der Sprengung ihre Ablehnung weiterer Ukraine-Hilfen, berichtet die tagesschau am 14. Oktober. Um die Zukunft der Leitungen geht es im Bericht zu US-Investoren und Nord Stream.