Montag, 5. Oktober 2026


Sicherheitspolitik

Hamburg und Stuttgart nehmen Drohnendetektion in Betrieb

Leipzig/Halle folgt noch in dieser Woche. Die Deutsche Flugsicherung erkennt Drohnen im An- und Abflug, die Bundespolizei bleibt für die Abwehr zuständig.

Die Flughäfen Hamburg und Stuttgart haben am 5. Oktober 2026 Systeme der Deutschen Flugsicherung zur Erkennung von Drohnen in Betrieb genommen. Nach dem Deutschlandfunk wird auch auf dem Flughafen Leipzig/Halle ein solches System in Betrieb genommen. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger sagte laut n-tv: „Damit sind dann alle acht großen deutschen Verkehrsflughäfen mit moderner Drohnendetektion im An- und Abflugbereich ausgestattet.“

Die Anlagen sollen unbemannte Flugobjekte früher identifizieren und Gefährdungen schneller bewerten. Sie wehren Drohnen nicht ab. Die DFS erkennt Drohnen im An- und Abflugbereich. Die Sicherheitsbehörden, vor allem die Bundespolizei, entscheiden über Gegenmaßnahmen. Anlass ist der Fund einer mit Sprengstoff präparierten Drohne neben ukrainischen Frachtflugzeugen am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August.

Die airportzentrale zählt die sieben bereits ausgerüsteten Standorte auf: Frankfurt, München, Berlin-Brandenburg, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn und Stuttgart. In Leipzig/Halle steht nach dem August-Vorfall bereits andere Erkennungstechnik der Bundespolizei, darunter ein mobiles Radar; die DFS-Lösung soll dort in dieser Woche hinzukommen. Bilger nannte das jetzt laufende System laut n-tv eine Interimslösung. Nach den acht großen Flughäfen sollen die übrigen von der DFS betreuten Verkehrsflughäfen folgen. Die Flugrevue schreibt von sieben weiteren Standorten bis Ende Januar 2027.

In Stuttgart sind nach Angaben von Geschäftsführer Ulrich Heppe 2025 elf Drohnen gesichtet worden, vier im roten Gefahrenbereich, also bei konkreter Gefahr im An- oder Abflug oder innerhalb des Zauns. In diesem Jahr bis August zählt die Flugrevue acht Sichtungen, zwei davon rot. Bisher war die Flugsicherung auf Lotsen, Polizei, Piloten und Bürger angewiesen. Im geltenden Bundespolizeigesetz steht eine Befugnis zu Waffen gegen unbemannte Systeme nicht; der Bundestag hat eine Neufassung angenommen.