Dienstag, 6. Oktober 2026


Deutschland

Die Linke zieht wegen Reiches Instagram-Video nach Karlsruhe

Die Partei will den Clip auf dem Kanal des Wirtschaftsministeriums einstweilen löschen lassen. Das Haus nennt den Beitrag die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern.

Die Linke hat gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen Organstreit mit Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Partei verlangt, ein Video auf dem Instagram-Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einstweilen zu entfernen; betroffen sind der Wettbewerb der Parteien nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin und die Gespräche über eine Landesregierung.

In Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche nach der Tagesschau: „Und dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt, über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt, ist nicht nur gefährlich für die Hauptstadt, ist gefährlich für den Investitionsstandort Deutschland.“

Die Legal Tribune Online gibt aus dem Clip den anschließenden Satz wieder, man brauche Kapital und internationale Investoren und dürfe „nicht an die Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft, nämlich den Schutz von Privateigentum, rütteln“. LTO schreibt, das Video zeige Reiche auf dem Strategie- und Wirtschaftsgipfel für Familienunternehmen „MyWay“ und sei am 25. September veröffentlicht worden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung datiert denselben Clip auf den 24. September.

Der Titel auf Instagram lautet nach der dpa in der Süddeutschen Zeitung „Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen“. Die FAZ hält fest, Reiche nenne die Partei nicht; vier Tage vor der Veröffentlichung habe Clanchef Issa Remmo die Wahlparty der Neuköllner Linken besucht.

Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Die dpa in der SZ schrieb, der Clip habe Sonntagabend weiter online gestanden; die Tagesschau nannte ihn am 5. Oktober weiter abrufbar. LTO berichtet aus dem Schriftsatz, die Leiterin des Zentralen Rechtsreferats des Ministeriums habe am 30. September per Mail mitgeteilt, nach eigener Prüfung bestehe kein Unterlassungsanspruch.

Der Schriftsatz vom 30. September liegt LTO vor. Das Blatt schreibt, das Bundesverfassungsgericht habe den Eingang der Antragsschrift bestätigt. Die Partei beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung: Reiche soll das Video vom Instagram-Kanal des Ministeriums bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für sechs Monate, entfernen. In der Hauptsache soll Karlsruhe feststellen, dass die Veröffentlichung und das Bereithalten des Clips die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt haben.

Im Antrag, der auch der dpa und dem ZDF vorliegt, wirft die Partei Reiche vor, sie habe sich als Ministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke. Bei LTO heißt es im Schriftsatz: „Bezüglich der laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden drohen.“

Luigi Pantisano, Bundesvorsitzender der Linken, sagte der Tagesschau, die Kritik der CDU-Politikerin könne sie „auf den CDU-Kanälen machen, auf ihren privaten Kanälen, einverstanden“. Das gehöre zur politischen Auseinandersetzung. „Aber wenn sie ihre Rolle als Ministerin missbraucht, muss so agiert werden.“ Am Montag in Berlin warf er Reiche laut FAZ vor, sie habe die „Ministeriumskanäle dafür missbraucht, politisch zu agitieren“.

Sprecher Tim-Niklas Wentzel bestätigte der Tagesschau den Eingang des Eilantrags über das Bundesverfassungsgericht und bat um Verständnis, dass das Haus zum laufenden Verfahren keine weiteren Auskünfte gebe. Ein Ministeriumssprecher teilte der dpa in der SZ mit: „Der Beitrag ist die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und bezieht sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.“

Die Linke war bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September nach SZ und LTO deutlich stärkste Kraft geworden und strebt die Regierungsbildung an. Vorgespräche mit Grünen und SPD hatten nach der dpa am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht.

Die Partei geht nach Tagesschau und ZDF mit anwaltlichen Schreiben auch gegen CDU-Innenminister vor, die ähnliche Beiträge über amtliche Kanäle verbreitet haben. Schleswig-Holstein und Sachsen löschten demnach, Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.

Karlsruhe hat amtliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern zu Parteien mehrfach beanstandet. Die FAZ erinnert an die Pressemitteilung der damaligen Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gegen die AfD und an die Rüge der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl Thomas Kemmerichs in Thüringen. Das ZDF nennt daneben den Fall des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU): Kritik als Parteipolitiker war zulässig, die Veröffentlichung des Interviews auf der Ministeriumsseite nicht.

Die Berliner Staats- und Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält das Verfahren gegenüber LTO für aussichtsreich, weil die Äußerungen auf dem amtlichen Account erfolgt seien und sich erkennbar gegen die Partei richteten. Matthias Rossi von der Universität Augsburg sagte dem Blatt, ein Mitglied der Bundesregierung müsse sich zu den Folgen einer Landtagswahl äußern dürfen, ohne Forum oder Medium zu wechseln.

Das ZDF schreibt, über den Eilantrag könne innerhalb weniger Tage entschieden werden. Ob die Äußerungen rechtswidrig waren, kläre erst die Hauptsache.