Dienstag, 6. Oktober 2026


Deutschland

Bis August dreimal so viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wie 2025

Die Funke-Mediengruppe und das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitieren eine Sprecherin des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit 12.102 Gesuchen. Die Wehrpflicht bleibt ausgesetzt; Musterschreiben und KI-Texte erfüllen die Begründungsanforderungen nicht.

Von Januar bis Ende August 2026 sind nach Angaben einer Sprecherin des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 12.102 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Die Berliner Morgenpost der Funke-Mediengruppe berichtet den Stand auf Anfrage, die Tagesschau mit der Sprecherin gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Funke und das RND. Betroffen sind Ungediente, die der ausgesetzten Wehrpflicht unterliegen, sowie Reservisten und Soldaten.

Nach Morgenpost und Tagesschau sind das schon in acht Monaten dreimal so viele Gesuche wie die 3.879 Anträge des gesamten Jahres 2025; 2024 waren es nach der Tagesschau 2.249. Bis Ende Juni 2026 hatte das Bundesamt 5.862 Anträge gemeldet, bis Ende August hat sich der Eingang verdoppelt.

Die allgemeine Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt. Die Sprecherin sagte der Tagesschau: „Unabhängig von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht bleibt das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, bestehen.“ Denselben Satz veröffentlicht das Amt auf seiner Seite zur Kriegsdienstverweigerung.

Anträge stellen nach der Tagesschau Reservisten, aktive Soldaten und trotz ausgesetzter Wehrpflicht auch Ungediente. Beratungsstellen verzeichnen dem Sender zufolge einen wachsenden Zulauf. Das Bundesamt schreibt, grundsätzlich könnten Männer von 18 bis 60 Jahren einen Antrag stellen, Frauen nur, wenn sie als Soldatinnen dienen oder gedient haben. Zurzeit werde niemand zum Wehrdienst verpflichtet.

Die Sprecherin sagte der Morgenpost und laut FAZ den Funke-Medien, aktuell werde eine „hohe Zahl an fehlgeleiteten Anträgen beobachtet, die mit nicht anerkennungsfähigem Inhalt eingehen und unbearbeitet zurückgesandt werden müssen“. Es kursierten Falschinformationen zum Weg und Inhalt einer Antragstellung, unter anderem in den sozialen Medien.

„Häufig über das Internet zur Verfügung gestellte Musterschreiben und vorgefertigte Formulierungen erfüllen diese Anforderungen nicht“, sagte die Sprecherin der Morgenpost. Auf seiner Seite stellt das Bundesamt klar, dass Vorlagen aus dem Internet und mittels künstlicher Intelligenz erzeugte Texte die geforderte persönliche ausführliche Darstellung der Beweggründe nicht ersetzen.

Der Antrag ist nach dem Amt schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln einzureichen, nicht beim BAFzA. Die Wehrersatzbehörde registriert den Antragsteller, vergibt eine Personenkennziffer und leitet den Vorgang nach der Musterung an das BAFzA weiter, das inhaltlich entscheidet und Anträge nicht selbst entgegennimmt.

Für die Entscheidung verlangt das Amt ein kurzes Anschreiben mit Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Unterschrift, einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf, die ausführliche persönliche Begründung und in der Regel den bestandskräftigen Musterungsbescheid. Nur wer wehrdienstfähig ist, hat nach dem Amt einen Anspruch auf Anerkennung.

Seit dem 1. Januar 2026 kann die Bundeswehr Anträge ungedienter Wehrpflichtiger, die vor dem 1. Januar 2010 geboren wurden, ohne vorherige Musterung weiterleiten. Über diese Vorgänge soll das BAFzA innerhalb von neun Monaten nach Eingang beim Personalamt entscheiden. Die Bearbeitung folgt der Reihenfolge der Eingänge; wegen des hohen Aufkommens können sich die Fristen nach Angaben des Amts verlängern.

Tagesschau und FAZ nennen als Hintergrund die Sicherheitslage und das Gesetz über den neuen Wehrdienst, das zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Kern ist danach die verpflichtende Musterung junger Männer ab dem Jahrgang 2008. Die Morgenpost schreibt, die Bundeswehr habe bislang rund 450.000 Fragebögen an 18-Jährige versandt. Werden die Zielkorridore verfehlt, kann der Bundestag nach Tagesschau und FAZ über eine Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Am 3. Oktober demonstrierten Tausende in Berlin und Stuttgart gegen Aufrüstung und eine mögliche Wehrpflicht.

Selbst die höhere Zahl bleibt nach der Morgenpost weit unter den Jahren mit geltender Wehrpflicht. 2002 zählte die Behörde demnach 189.644 Anträge, 2010 noch 75.000, 1982 in der damaligen Bundesrepublik ohne Ostdeutschland knapp 60.000.

Die Morgenpost schreibt, für eine Rückkehr der Wehrpflicht gebe es noch keine Anzeichen: Die Bundeswehr liege mit Stand Ende August mit rund 17.000 Neueinstellungen im gesetzlich festgelegten Korridor des Personalaufwuchses. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssten nach dem Bundesamt bei Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zivilen Ersatzdienst leisten.