Nawrocki spricht von gewaltsamer Übernahme des Verfassungsgerichts
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Der Präsident beruft Krisengespräche mit den Parlamentsparteien ein. Im Gericht erlassen Korwin-Piotrowska und Święczkowski gegenläufige Anordnungen für die kommende Woche.
GeopolitikPolens Präsident Karol Nawrocki spricht von einer gewaltsamen Übernahme des Verfassungsgerichts (TK) und verlangt den Abzug der von der Regierung entsandten Zwangskräfte. In der Nacht zum Samstag seien die Verfassungsordnung verletzt und ein Verfassungsorgan des Staates mit Gewalt übernommen worden, heißt es in seiner Erklärung, die die Präsidialkanzlei um 5.11 Uhr auf X veröffentlichte. Zudem hat er wegen einer Bedrohung der inneren Sicherheit für Samstag dringende Konsultationen mit den Parlamentsparteien einberufen. Dem nach seiner Auffassung rechtmäßig amtierenden Vizepräsidenten Bartłomiej Sochański habe er den Zutritt zum Gericht ermöglicht.
Der Erste Präsident des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, hält die Handlungen der Personen, die sich im TK die Macht anmaßten, laut der Erklärung ebenfalls für nicht rechtmäßig. Auch der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts, Jacek Chlebny, sah in den Vorgängen nach einem Bericht der Rzeczpospolita eine Überschreitung der Grenzen verfassungsrechtlicher Grundsätze. Nawrocki war in der Nacht nach seiner Rückkehr gemeinsam mit Kapiński und Sochański in das Gerichtsgebäude gegangen; anschließend verlas sein Minister Paweł Szefernaker die Erklärung vor dem Gericht, wie Dziennik Gazeta Prawna unter Berufung auf die Agentur PAP berichtet.
Krisengespräche im Präsidentenpalast
Seit dem frühen Nachmittag empfängt Nawrocki nacheinander Vertreter der Parteien, wie sein Sprecher Rafał Leśkiewicz auf X dokumentiert: zuerst Vizepremier und Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz mit Vizemarschall Piotr Zgorzelski von der PSL (X), dann Vizemarschall Szymon Hołownia von Polska 2050 (X), PiS-Chef Jarosław Kaczyński mit Fraktionschef Mariusz Błaszczak (X), Razem-Kovorsitzenden Adrian Zandberg (X) und gegen 16.40 Uhr den früheren Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki mit Vizemarschall Marcin Horała (X). Die Bürgerkoalition (KO) von Ministerpräsident Donald Tusk und die Lewica nehmen nach Informationen von Dziennik Gazeta Prawna nicht teil. Hołownia sagte nach dem Treffen laut dem Liveblog der Rzeczpospolita, das Gericht sei in seiner jetzigen Form nicht zu retten; bei Nawrocki sehe er den Willen zum Gespräch.
Anordnung gegen Anordnung
Korwin-Piotrowska, die das Gericht nach eigener Darstellung als Vertreterin des Präsidenten leitet, schränkte am Samstag mit einer auf der Website des Gerichts veröffentlichten Anordnung die Arbeit der Gerichtskanzlei bis auf Weiteres auf von ihr bestimmte Aufgaben ein. Die Beschäftigten sind bei fortlaufendem Gehalt von der Arbeit freigestellt, sofern sie nicht ausdrücklich ins Gericht gerufen werden; den Richtern empfiehlt sie wegen des Risikos von Störungen der öffentlichen Ordnung, außerhalb des Gerichtsgebäudes zu arbeiten. In einer Mitteilung begründet sie den Schritt mit Störungen der öffentlichen Ordnung und dem Eindringen Unbefugter auf das Gelände und in das Gebäude. Für den 3. November hat sie die Generalversammlung einberufen, die den Haushaltsentwurf des Gerichts für 2027 beraten soll; die Immunitätsanträge des Generalstaatsanwalts würden nach den geltenden Regeln behandelt.
Święczkowski antwortete gegen 13 Uhr mit einer eigenen Anordnung Nr. 16/2026. Nach Angaben der Rzeczpospolita bestreitet er die rechtliche Wirksamkeit der Anordnungen Korwin-Piotrowskas und legt den 3. bis 6. November als arbeitsfreie Tage bei vollem Gehalt fest; damit fällt der Termin der Generalversammlung auf den ersten freien Tag. Telefonischen Aufforderungen unbefugter Personen, ins Gericht zu kommen, müssten die Beschäftigten nicht folgen.
Der Freitagabend
Die polnische Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska hat den amtierenden Präsidenten des Verfassungsgerichts (TK), Bogdan Święczkowski, mit sofortiger Wirkung für einen Monat von seinen Dienstgeschäften ausgeschlossen, einschließlich der Leitung des Gerichts. Das geht aus der auf den 30. Oktober datierten Anordnung und einer begleitenden Information des Gerichts hervor, die nach Angaben der Rzeczpospolita am Freitag gegen 18 Uhr auf dessen Website erschien; beide Dokumente hat das Portal Monitor Konstytucyjny im Wortlaut veröffentlicht. Laut der Information gilt eine solche Unterbrechung auch für Vizepräsident Bartłomiej Sochański; den Wortlaut dieser zweiten Anordnung hat das Portal nicht veröffentlicht. Korwin-Piotrowska beruft sich darauf, als Richterin mit der längsten Dienstzeit den Präsidenten zu vertreten, und stützt die Unterbrechung auf Artikel 130 des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte, der über Verweise im Gesetz über den Status der Verfassungsrichter und im Gesetz über das Oberste Gericht auch für das TK gelte.
Zur Begründung wirft die Anordnung Święczkowski vor, er habe fünf 2026 vom Sejm gewählte Richter nicht zur Rechtsprechung zugelassen. Vier von ihnen habe er zudem von der Generalversammlung ferngehalten und damit den Beschluss über den Haushaltsentwurf des Gerichts für 2027 verhindert. Außerdem habe er Spruchkörper entgegen der vorgeschriebenen Reihenfolge besetzt und eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 5. Mai 2026 missachtet. Am Freitag übergab Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek dem Gericht nach eigenen Angaben auf X fünf Anträge auf Aufhebung der Immunität, vier gegen Święczkowski und einen gegen Sochański. Die Anträge umfassen zusammen 224 Seiten, hinzu kamen 50 Aktenbände.
Polizei vor dem Gericht
Die Warschauer Polizei meldete um 17.36 Uhr auf X, sie sei auf dem Gelände des Gerichts im Einsatz, nachdem eine Verfassungsrichterin auf mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Richtern und Mitarbeitern sowie auf das Risiko von Störungen der öffentlichen Ordnung hingewiesen habe. Im Gebäude seien die Beamten nicht, betonte die Polizei mehrfach. Um 18.28 Uhr teilte sie auf X mit, drei Personen festgenommen zu haben, die über den Zaun auf das Gelände gelangt seien. Vor dem Gericht protestierten am Abend Anhänger der PiS, darunter Parteichef Jarosław Kaczyński. Święczkowski gelangte nach einem Bericht der Rzeczpospolita später auf das Gelände, nachdem auf seine Anweisung die Sicherung einer Pforte durchtrennt worden war.
Auf dem X-Konto des Gerichts erschien um 18.25 Uhr eine Erklärung, die Polityka Święczkowski zuschreibt: Die Website sei unrechtmäßig übernommen worden; Präsident bleibe Święczkowski, Korwin-Piotrowska sei keine Verfassungsrichterin, und alle Beteiligten begingen das Verbrechen des Staatsstreichs (X). Kaczyński sprach laut Polityka davon, Polen werde zum Polizeistaat, und rief dazu auf, den Protest fortzusetzen; das Parteikonto der PiS gab Fraktionschef Mariusz Błaszczak mit dem Vorwurf eines versuchten Staatsstreichs wieder. Der Erste Präsident des Obersten Gerichts, Zbigniew Kapiński, verurteilte nach dem Bericht der Rzeczpospolita jeden Versuch, Verfassungsorgane gewaltsamen Maßnahmen oder Entscheidungen außerhalb der gesetzlichen Ordnung zu unterwerfen.
Nawrocki kehrt um
Präsident Karol Nawrocki brach um 18.12 Uhr seinen Flug in den Senegal ab; in einem solchen Moment müsse der Präsident in Polen sein, schrieb er auf X. Nach seiner Rückkehr will er laut seinem Kabinettschef Paweł Szefernaker, wie die Rzeczpospolita berichtet, den Ersten Präsidenten des Obersten Gerichts treffen. Ministerpräsident Donald Tusk erklärte um 19.39 Uhr auf X, die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit sei Pflicht der Regierung; nach Jahren der Rechtlosigkeit unter der PiS sei das ein schwieriger, mitunter schmerzhafter Prozess, der entschlossenes Handeln verlange. Kanzleichef Jan Grabiec hielt den Vorwürfen laut Rzeczpospolita entgegen, die Präsidenten Andrzej Duda und Nawrocki hätten die Verfassungsordnung verletzt, indem sie die Vereidigung von Verfassungsrichtern blockierten.
Strittige Rechtsgrundlage
Artikel 130 des Gesetzes über die ordentlichen Gerichte erlaubt dem Gerichtspräsidenten oder dem Justizminister, die Dienstgeschäfte eines Richters bis zu einem Beschluss des Disziplinargerichts für höchstens einen Monat zu unterbrechen, wenn der Richter auf frischer Tat bei einer vorsätzlichen Straftat festgenommen wurde oder wenn wegen der Art seiner Tat das Ansehen des Gerichts oder wesentliche dienstliche Interessen dies verlangen; ist der Betroffene Gerichtspräsident, liegt die Anordnung nach Absatz 2 der Vorschrift beim Justizminister, wie die Rzeczpospolita im Wortlaut dokumentiert. Über eine Suspendierung entscheidet danach das Disziplinargericht. Juristen beurteilen die Anordnung nach dem Bericht des Blattes unterschiedlich: Der Verfassungsrechtler Jacek Zaleśny bestreitet ihre Grundlage, der frühere TK-Präsident Jerzy Stępień sieht formal eine Basis, hält die Frage aber für prüfungsbedürftig. Nach Recherchen des Portals Onet, über die die Rzeczpospolita berichtet, will die Mehrheit der in dieser Legislaturperiode vom Sejm gewählten Richter für den 3. November eine Generalversammlung einberufen, um den Haushalt des Gerichts zu beschließen.
Hinter dem Konflikt steht der Streit über die Besetzung des Gerichts. Nach dem Bericht der Rzeczpospolita legten Marcin Dziurda, Anna Korwin-Piotrowska, Krystian Markiewicz, Maciej Taborowski und Maciej Berek ihren Eid in Anwesenheit von Sejmmarschall Włodzimierz Czarzasty ab, ohne Nawrocki; deshalb ließ Święczkowski sie nicht zur Arbeit zu. Nawrocki, PiS-Politiker und einige Juristen erkennen eine solche Vereidigung laut Polityka nicht an; die betroffenen Richter und die Regierung sehen in ihnen rechtmäßig gewählte Verfassungsrichter.