Samstag, 10. Oktober 2026


Außenlage

Geopolitik

USA setzen den Internationalen Strafgerichtshof auf die Sanktionsliste

Eine Lizenz des Finanzministeriums erlaubt Geschäfte mit dem Gericht bis zum 7. April 2027. Die EU-Kommission bedauert den Schritt, Bundesjustizministerin Hubig und die UN verurteilen ihn, der IStGH spricht von einem Angriff auf die internationale Rechtsordnung.

Die Vereinigten Staaten haben den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag am 9. Oktober 2026 als Institution mit Sanktionen belegt. Die Sanktionsbehörde des Finanzministeriums, das Office of Foreign Assets Control (OFAC), führt das Gericht seither auf ihrer Liste gesperrter Personen und Organisationen, unter der Kennung ICC-EO14203. Rechtsgrundlage ist die Executive Order 14203 vom 6. Februar 2025. Nach der Tagesschau frieren die USA unter anderem Vermögenswerte des Gerichts ein; nach dpa kann das auch Unternehmen treffen, die Dienstleistungen für das Gericht erbringen.

Außenminister Marco Rubio begründete den Schritt in einer Erklärung des State Department damit, dass die Vereinigten Staaten und ihre Bürger nicht der Gerichtsbarkeit des IStGH unterlägen. Washington habe die Designierung aufgeschoben, in der Hoffnung, dass das Gericht oder die Vertragsstaaten ihre Bedenken ausräumten. Das sei nicht geschehen. Zugleich schreibt Rubio, die Maßnahme sei so angelegt, dass die Vertragsstaaten eine Lösung aushandeln könnten. Er fügt hinzu: „Either the ICC will end its threats, or we will end the ICC.“ Von den Verbündeten, von denen viele dem Gericht angehörten, erwarte er, dass sie es zügelten; andernfalls setzten die USA ihre Kampagne fort, es „brick by brick“ abzubauen.

Das Finanzministerium hat zugleich vier allgemeine Lizenzen erlassen. Die Lizenz 13 erlaubt bis 0.01 Uhr Ostküstenzeit am 7. April 2027 alle Geschäfte, die für den Fortbetrieb oder die Abwicklung von Verträgen mit dem Gericht üblich und nötig sind. Dazu zählen Zahlungen der Vertragsstaaten an das Gericht, Gehälter, Krankenversicherung und medizinische Leistungen für Beschäftigte sowie Miete, Steuern und Rechnungen, die vor dem 9. Oktober entstanden sind. Die Lizenz 14 deckt Telekommunikation, Unternehmenssoftware und Cloud-Dienste, die Lizenz 15 Pensionszahlungen. Im Text beider Lizenzen steht keine Frist. Die Lizenz 16 erlaubt Geschäfte, die für die Haft von neun namentlich genannten Personen nötig sind, darunter Rodrigo Duterte.

Wann die Sanktionen wirken, beschreiben die Beteiligten unterschiedlich. Die EU-Kommission sagte nach Angaben der Tagesschau, die Maßnahmen träten erst mit sechs Monaten Verzögerung in Kraft, und hofft auf Raum für Dialog. Auch ZDF heute schreibt, sie sollten erst nach 180 Tagen greifen. Die Mitteilung von OFAC datiert die Aufnahme in die Liste auf den 9. Oktober, und die Lizenz 13 begrenzt nur die erlaubten Geschäfte bis zum 7. April 2027; von einem späteren Inkrafttreten ist in diesen Dokumenten nicht die Rede.

Der IStGH wies die Maßnahme zurück. Es sei ein beispielloser Schritt („unprecedented“), der auf Sanktionen gegen dreizehn Richter und Ankläger folge. Er ziele darauf, den Betrieb zu stören und alle einzuschüchtern, die für das Gericht arbeiten oder mit ihm zusammenarbeiten. Gerichtspräsidentin Tomoko Akane sagte: „The Court will continue to fully discharge its mandate, with independence and impartiality“. Das Schicksal des Gerichts liege nun auch in den Händen seiner Vertragsstaaten, von denen es 125 gibt. Die stellvertretende Anklägerin Nazhat Shameem Khan sagte nach dpa der Agentur Reuters, die Arbeit gehe in allen Verfahren weiter. Das Gericht hat sich nach dpa seit Monaten vorbereitet, unter anderem durch den Wechsel von Microsoft-Software auf Open-Source-Programme und neue Vereinbarungen für Bank- und Krankenversicherungsgeschäfte.

Die EU-Kommission nannte den Schritt nach Euronews äußerst bedauerlich und erklärte sich bereit, alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit das Gericht weiterarbeiten kann. Als mögliche Antwort nennt Euronews den Blocking-Mechanismus, der europäischen Unternehmen verbietet, US-Sanktionen zu befolgen. Der niederländische Außenminister Tom Berendsen bezeichnete ihn als nukleare Option, die Niederlande baten Brüssel dennoch, ihn vorzubereiten. Nach ZDF heute veröffentlichten die Außenminister Deutschlands, Kanadas, Dänemarks, Frankreichs, Italiens, Japans, der Niederlande und Großbritanniens eine gemeinsame Erklärung, in der sie die angekündigten Sanktionen ablehnen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte laut Tagesschau: „Heute ist ein finsterer Tag für das internationale Recht und die Idee einer regelbasierten Weltordnung.“

Bei den Vereinten Nationen verurteilte Generalsekretär António Guterres die Sanktionen nach UN News über seinen Sprecher Stéphane Dujarric als „a serious blow“ für die internationale Strafjustiz. Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk nannte sie laut Reuters „unacceptable“ und forderte Schutzmaßnahmen für das Gericht; nach The Hill verlangte er auch den Widerruf der Sanktionen.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, gegen den das Gericht einen Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gazastreifen erlassen hat, begrüßte den Schritt nach Euronews; sein Büro nannte den IStGH auf X ein politisches Gremium. Washington stößt sich laut dpa vor allem an den Haftbefehlen gegen israelische Regierungsvertreter. Ermittlungen zu mutmaßlichen Taten von US-Soldaten in Afghanistan habe das Gericht inzwischen eingestellt. Der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos sagte dem Tagesspiegel, gegen Amerikaner liefen am Gericht keine Verfahren.

Die Ankündigung kam wenige Stunden nach der Bekanntgabe des Friedensnobelpreises an die frühere IStGH-Richterin Navi Pillay. Euronews schreibt, der Sanktionsbeschluss sei lange vor der Nobel-Entscheidung gefallen. Offen ist, wie es nach dem Ablauf der Lizenz 13 am 7. April 2027 weitergeht. Rubio schreibt, die USA würden ihr Vorgehen anpassen, wenn die Verhandlungen der Vertragsstaaten keine Lösung brächten.