Bund gibt für neue Grundsicherung kaum weniger aus
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Von Juli bis September zahlte der Bund laut den Monatsberichten des Finanzministeriums 10,2 Milliarden Euro, rund 2 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Ifo-Ökonom Peichl hält laut SZ Milliardeneinsparungen über Sanktionen für unrealistisch.
DeutschlandDer Bund hat in den ersten drei Monaten der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende kaum weniger ausgegeben als ein Jahr zuvor. Für die Geldleistung nach dem SGB II und seine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zahlte er von Juli bis September 10,18 Milliarden Euro, nach 10,40 Milliarden Euro im gleichen Zeitraum 2025, ein Minus von rund 2 Prozent. Das ergibt sich aus den kumulierten Ist-Werten der Monatsberichte des Bundesfinanzministeriums für Juni, Juli, August und September; auf die einzelnen Monate entfallen 3,46 Milliarden Euro im Juli, 3,40 Milliarden im August und 3,32 Milliarden im September. Die neue Grundsicherung löst seit dem 1. Juli das Bürgergeld ab. Das Gesetz ist nach Angaben des Arbeitsministeriums an diesem Tag in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten; die Geldleistung heißt seither Grundsicherungsgeld.
Im ersten Halbjahr, vor der Reform, lagen die Ausgaben bereits um 0,7 Prozent unter dem Vorjahr. Von Januar bis September sank die Geldleistung allein um 2,2 Prozent auf 21,8 Milliarden Euro, die Zahlungen für Unterkunft und Heizung stiegen um 1,3 Prozent auf 9,4 Milliarden Euro. Den Vorjahreswert der Geldleistung für Januar bis September gibt der Oktober-Bericht mit 22.923 Millionen Euro an, offenbar ein Zahlendreher: Der Bericht vom Oktober 2025 nennt 22.293 Millionen Euro, und nur dazu passt die ausgewiesene Veränderung von minus 2,2 Prozent. Für das ganze Jahr 2026 hat der Bund 28,1 Milliarden Euro für die Geldleistung eingeplant, nach tatsächlichen Ausgaben von 29,0 Milliarden Euro im Jahr 2025. Zum gleichen Befund kommt nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dts vom Donnerstag eine Auswertung der Süddeutschen Zeitung: Laut SZ lagen die Kosten einschließlich Mieten im Juli bei 3,5 Milliarden Euro, im August bei 3,4 und im September bei 3,3 Milliarden Euro, nach 3,5, 3,5 und 3,4 Milliarden Euro in den Vorjahresmonaten.
Im Wahlkampf hatte die Union versprochen, mit einer Reform des Bürgergelds Milliarden Euro zu sparen. „Das Versprechen hat Erwartungen geweckt, die die Reform nicht erfüllen konnte“, sagte Andreas Peichl vom Ifo-Institut der SZ. Das schade am Ende der „Glaubwürdigkeit von Sozialreformen insgesamt“. Um nennenswert Ausgaben zu sparen, müssten nach Peichls Worten mindestens eine Million Langzeitarbeitslose einen Job aufnehmen: „Das schafft kein Sanktionsrecht.“ Die meisten Leistungsbeziehenden seien gar nicht arbeitslos, sondern Kinder, Aufstocker, Alleinerziehende oder Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Fortbildungen.
Die Reform verschärft vor allem die Pflichten und Sanktionen. Nach Angaben der Bundesregierung kann der Regelbedarf bei Pflichtverletzungen um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden, wer dreimal in Folge einen Termin im Jobcenter versäumt, kann in letzter Konsequenz den Anspruch ganz verlieren. Eltern können bereits nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes zu Arbeit oder Maßnahmen herangezogen werden, bisher galt das ab dem dritten Lebensjahr. Die Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. Der Bundestag hatte das Gesetz am 5. März verabschiedet, der Bundesrat billigte es am 27. März.
Dass die Ausgaben schon seit Längerem leicht sinken, führt der dts-Bericht darauf zurück, dass mehr ukrainische Flüchtlinge arbeiten und weniger neue Flüchtlinge kommen. Zugleich gehen in der Industrie viele Arbeitsplätze verloren; Experten warnen dem Bericht zufolge, dass die Kosten der Grundsicherung deshalb später wieder steigen können.