Donnerstag, 22. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Söders Extremismusklausel stößt laut FAZ auf gemischte Reaktionen

Hessen unterstützt den Vorstoß, Baden-Württemberg will prüfen, mehrere Nehmerländer sind skeptisch. Ein Heidelberger Finanzrechtler hält die Klausel laut FAZ für verfassungswidrig.

Der Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), extremistisch regierte Länder vom Länderfinanzausgleich abzuschneiden, stößt laut FAZ vom Donnerstag bei seinen Amtskollegen auf gemischte Reaktionen. Söder zielt nach eigenen Worten auf Berlin und Sachsen-Anhalt, falls die Regierungsbildungen dort wie erwartet verlaufen; in Berlin geht es um ein Bündnis mit der Linken, in Sachsen-Anhalt um die AfD. Er hatte die Klausel in der Augsburger Allgemeinen ins Gespräch gebracht (Aussenlage).

Zustimmung kommt laut FAZ aus Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger demnach, unter Führung von Linken oder AfD könnten Berlin und Sachsen-Anhalt nicht Teil der finanziellen Solidargemeinschaft sein; das Vorgehen bespreche Hessen mit Bayern und Baden-Württemberg. Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) zeigte sich laut FAZ gegenüber der dpa offen für eine Prüfung, will eine Klausel aber nicht von der Parteifarbe einer Landesregierung abhängig machen.

Skeptisch äußerten sich Regierungschefs von Nehmerländern. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident und MPK-Vorsitzender Gordon Schnieder (CDU) sagte laut FAZ vor der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin, der Länderfinanzausgleich sei nicht geeignet, alle Fragen darüber zu klären. Niedersachsens Regierungschef Olaf Lies (SPD) warnte demnach davor, die Lage in Sachsen-Anhalt mit Berlin gleichzusetzen. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) hält eine Ungleichbehandlung von Ländern beim Finanzausgleich für verfehlt. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), Regierungschef eines Geberlands, hat laut tagesschau vom Donnerstag bei einer Neuordnung des Finanzausgleichs bereits abgewunken.

Der Heidelberger Finanzrechtler Hanno Kube, der für die bayerische Staatsregierung einst ein Gutachten zum Finanzausgleich verfasst hat, hält die Klausel laut FAZ für verfassungswidrig. Ein Mitentscheidungsrecht der Geberländer über die politische Ausrichtung würde nach seiner Einschätzung die demokratische Selbstbestimmung in den Empfängerländern infrage stellen. Nach Artikel 107 des Grundgesetzes muss ein Bundesgesetz sicherstellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird. Eine Klausel im Finanzausgleichsgesetz bräuchte laut tagesschau einfache Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, eine Änderung von Artikel 107 eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern.