Freitag, 6. November 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Bundestag verschärft Strafen beim Einsatz von K.o.-Mitteln

Narkotisierende Substanzen gelten künftig als gefährliche Mittel wie Waffen. Bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten steigt die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre.

Der Bundestag hat am 6. November 2026 die Strafverschärfung beim Einsatz sogenannter K.o.-Mittel beschlossen. Grundlage sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7560) und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (Drucksache 21/8947): In den Qualifikationstatbeständen des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs (§ 177 Absatz 8 Nummer 1 und § 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB) stehen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch gefährliche Mittel. Laut ZDF heute vom selben Tag stimmten Union, SPD, Grüne und Linke dafür, die AfD enthielt sich.

Der Entwurf reagiert auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 (5 StR 382/24). Der 5. Strafsenat hatte über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen vom Anwendungsbereich der gefährlichen Werkzeuge ausgenommen. Fachgerichte mussten seither den Auffangtatbestand mit einer Mindeststrafe von drei Jahren statt fünf Jahren anwenden, obwohl der Unrechtsgehalt nach Auffassung der Bundesregierung vergleichbar ist. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Justizministerin Stefanie Hubig hatte den Entwurf vorgelegt.

Ob die höhere Mindeststrafe Täter abschreckt, bleibt umstritten. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, hält die Verschärfung laut ZDF heute vom 6. November für angemessen, sieht den Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten aber vor allem im Risiko der Überführung: Schon heute reiche der Strafrahmen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Grüne und Linke sowie Betroffene bemängeln laut tagesschau vom selben Tag die kurze Nachweisbarkeit vieler Substanzen in Blut und Urin und fehlende Testmöglichkeiten ohne bürokratische Hürden. Die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior verwies in der Debatte laut Deutschlandfunk darauf, dass schnelles Anzeigen und eine entsprechende Infrastruktur nötig seien.

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz solcher Mittel bei Sexualdelikten gibt es laut ZDF heute nicht. Nach Artikel 2 des Entwurfs (Drucksache 21/7560) tritt das Gesetz am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.