Linnemann will Pflegereform nachbessern
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In erster Lesung berät der Bundestag das Pflegeneuordnungsgesetz. Der Gesundheitsminister stellt Änderungen im Verfahren in Aussicht und warnt vor harten Brüchen zum Jahreswechsel.
DeutschlandBundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) stellt bei der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag Änderungen am Entwurf in Aussicht. Laut dem Bericht des Bundestags vom Donnerstag verteidigen Linnemann und Redner der Koalitionsfraktionen von Union und SPD die geplante Reorganisation der sozialen Pflegeversicherung im Grundsatz, wollen aber im parlamentarischen Verfahren nachjustieren, vor allem zugunsten pflegender Angehöriger.
Viele Betroffene treibt demnach die konkrete Umstellung beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege um. Linnemann macht deutlich, die Betroffenen dürften nicht überfordert werden; zu Jahresbeginn 2027, wenn wesentliche Teile greifen sollen, dürfe es nicht zu harten Brüchen kommen. Der Entwurf (Drucksache 21/8869) und zwei Anträge der Linken wurden nach der Aussprache in die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Der Minister begründet den Druck mit dem erwarteten Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro im Jahr 2027. Ziel des Entwurfs sei, Einnahmen und Ausgaben wieder in Balance zu bringen und die Kostenspirale zu durchbrechen. Als vor rund zehn Jahren die fünf Pflegegrade eingeführt wurden, sei man von etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2030 ausgegangen; heute erhielten mehr als sechs Millionen Menschen Leistungen. Die zunächst angedachte Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige komme nicht.
Laut zdfheute vom 5. November sagte Linnemann im Plenum, die Koalition wolle das Gesetz nachbessern und zugleich am Einsparvolumen festhalten. Gespräche mit den Koalitionsfraktionen liefen bereits. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt nannte die Reform laut Bundestagsbericht eine der bedeutendsten dieser Legislatur und setzte ebenfalls auf Änderungen, unter anderem für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und bei der geplanten Abschaffung der Verhinderungspflege.
Im Entwurf sollen unter anderem der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfallen, Leistungen der häuslichen Pflege in neuen Budgets gebündelt und die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade leicht angehoben werden; bereits Eingestufte behalten ihren Grad. Auf der Einnahmenseite sind unter anderem ein um 0,3 Prozentpunkte höherer Beitragszuschlag für Kinderlose und eine um 300 Euro monatlich höhere Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen. Oppositionspolitikerinnen und -politiker kritisierten in der Debatte Leistungskürzungen und höhere Hürden für die Pflegegrade; die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer mahnte laut Bundestagsbericht, Streichen sei keine Reform, und forderte, die Verhinderungspflege als eigenständigen Anspruch zu behalten.