Bundestag weist Reichardts Einspruch zurück
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Der AfD-Abgeordnete muss das Ordnungsgeld für eine Äußerung über die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel zahlen. Bundestagspräsidentin Klöckner kündigt für solche Fälle künftig sofortige Ordnungsrufe an.
DeutschlandDer Bundestag hat den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Reichardt gegen ein Ordnungsgeld zurückgewiesen. Die Abstimmung fand am 16. Oktober 2026 ohne Aussprache statt, wie das Textarchiv des Bundestags meldet. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten für die Zurückweisung, die AfD-Fraktion dagegen. Die amtierende Präsidentin Andrea Lindholz (CSU) hatte das Ordnungsgeld am Vortag wegen einer Äußerung Reichardts über die Linken-Abgeordnete Kathrin Gebel verhängt.
Reichardt hatte seinen Einspruch am 15. Oktober schriftlich eingelegt. Er begründete ihn damit, seine Aussage sei eine sachliche Feststellung gewesen, er habe den beanstandeten Begriff nur verwendet, weil Gebel ihn in einer früheren Debatte ihm gegenüber gebraucht habe. Gebel habe dafür nicht einmal einen Ordnungsruf bekommen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) zitierte die Äußerung, bevor der Punkt auf die Tagesordnung kam: „Sie mit Ihrer Unkenntnis über Ihre eigene Klitoris.“ Sie stellte das in eine Reihe mit Vorwürfen an Frauen im Parlament, sie seien kinderlos. „Diese Übergriffigkeit und Respektlosigkeit lassen wir hier als Präsidium nicht gelten“, sagte Klöckner. Nur 32 Prozent der Abgeordneten seien Frauen. Künftig werde es sofort einen Ordnungsruf geben, wenn so respektlos mit und über Frauen geredet werde.