Bund hat noch keinen Entwurf gegen Vergesellschaftungen
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Das geplante Verbot steckt laut n-tv noch in der Abstimmung der Ministerien. Ein reines Verbotsgesetz könnte laut dem Bericht vor dem Verfassungsgericht angegriffen werden.
DeutschlandFür das geplante Bundesverbot von Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände gibt es laut n-tv noch keinen Gesetzentwurf. Das Vorhaben werde noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums nach einem Bericht von n-tv vom 19. Oktober auf Anfrage mit. Eine eigene Mitteilung des Ministeriums dazu fand die Redaktion nicht.
Federführend sind laut dem Sprecher das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) und die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Bau gemeinsam, das Innenministerium habe die technische Federführung. Bisher gibt es nach dem Bericht nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli.
Anlass ist das Sondierungspapier von Linken, Grünen und SPD in Berlin. Sie wollen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in der Stadt vergesellschaften, ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen soll den Konzernen bleiben. Ein Volksentscheid hatte 2021 eine Mehrheit dafür ergeben, eine Expertenkommission hielt die Pläne zwei Jahre später für verfassungskonform.
Rechtlich geht es um Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung erlaubt. Der Bund darf in diesem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nur eingreifen, wenn es etwa für gleichwertige Lebensverhältnisse erforderlich ist. Ein Gesetz, das den Ländern Vergesellschaftungen lediglich verbietet, könnte laut n-tv als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Zu den Berliner Plänen siehe unser Bericht.