Montag, 19. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Geopolitik

China beschränkt Export von Baugerät für Hochlagen

Ab dem 18. November brauchen Tunnelbohrmaschinen und Spritzbetonmaschinen für Höhen über 3000 Meter eine Lizenz. Gleichzeitig passt Peking die Drohnenkontrollen an.

China stellt ab dem 18. November 2026 Tunnelbohrmaschinen, Schreitbagger und Höhen-Spritzbetonmaschinen unter Exportkontrolle. Das teilen Handelsministerium und Zollverwaltung in der Bekanntmachung Nr. 50 vom 19. Oktober mit. Für Ausfuhren in sensible Länder und Regionen, die mit China im Streit liegen, ist ausdrücklich eine Genehmigung des Handelsministeriums nötig; ohne sie dürfen die genannten Geräte dorthin nicht geliefert werden. Lieferungen in andere Staaten laufen über eine Registrierung, die Endnutzer müssen zusichern, die Güter nicht ohne Lizenz in Streitgebiete weiterzugeben.

Unter die Kontrolle fallen unter anderem Schildvortriebsmaschinen und Gesteinstunnelbohrer samt Schlüsselteilen sowie Schreitbagger mit definierten Geländefähigkeiten. Für Spritzbetonmaschinen gilt die Regelung, wenn sie für Höhenlagen über 3000 Meter ausgelegt sind und unter anderem eine Motorleistung von mehr als 75 Kilowatt sowie eine Pumpeffizienz von über 95 Prozent aufweisen. Die Liste der Dual-Use-Güter wird damit aktualisiert.

Am selben Tag veröffentlichten Handelsministerium, Zoll und die Ausrüstungsentwicklungsbehörde der Zentralen Militärkommission die Bekanntmachung Nr. 49 zur Anpassung der Drohnenexportkontrollen, ebenfalls ab dem 18. November. Ohne Genehmigung dürfen unter anderem Autopiloten für Drohnen, bestimmte unbemannte Luftfahrzeuge mit Flugzeiten ab 30 Minuten außerhalb der natürlichen Sichtweite, Reichweiten ab 300 Kilometern sowie zugehörige Motoren, Funkgeräte, Software und Steuerungstechnik nicht ausgeführt werden. Für einige kürzer fliegende Drohnen und für Ausstellungsstücke mit Rückführung sieht die Bekanntmachung vereinfachte Verfahren vor.

Das Handelsministerium begründet die Schritte mit dem Schutz der nationalen Sicherheit und der Nichtverbreitungsauflagen. Analysten sehen in den Baugeräte-Regeln für Hochlagen vor allem ein Signal an Indien und dessen Projekte im Himalaya; die Bekanntmachung selbst nennt kein Land namentlich.