Montag, 12. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Verfassungsgericht verhandelt Bayerns Klage gegen das Erbschaftsteuerrecht

Der Freistaat hält den Bund für unzuständig und die Freibeträge für veraltet. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet, am Dienstag geht es in Karlsruhe um die Vorteile für Firmenerben.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Montag, 14 Uhr, über die Klage der Bayerischen Staatsregierung gegen das Erbschaftsteuerrecht des Bundes. Nach der Ankündigung des Gerichts hält der Freistaat die Regeln zur Bewertung von Grundbesitz, zu den persönlichen Freibeträgen und zu den Steuersätzen für verfassungswidrig, weil dem Bund dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Freibeträge und Steuersätze seien außerdem nicht an die Preissteigerung der letzten Jahre angepasst worden, und die Freibeträge müssten das regional unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise berücksichtigen. Betroffen sind Erben und Beschenkte in allen Ländern, denn das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist ein Bundesgesetz.

Bayern argumentiert, eine bundesweite Regelung sei nicht erforderlich. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer steht nach Artikel 106 Absatz 2 des Grundgesetzes den Ländern zu. Heute bleibt nach § 16 Erbschaftsteuergesetz für Ehegatten und Lebenspartner ein Erwerb von 500.000 Euro steuerfrei, für Kinder einer von 400.000 Euro. Die Sätze nach § 19 reichen in der Steuerklasse I von 7 bis 30 Prozent, in der Steuerklasse III bis 50 Prozent. Bei Freibeträgen und Steuersätzen rügt Bayern in erster Linie Verstöße gegen die Garantie von Eigentum und Erbrecht, den Schutz der Familie und den Gleichheitssatz. Laut der Verhandlungsgliederung behandelt der Erste Senat nach einführenden Stellungnahmen die Zulässigkeit, dann die Zuständigkeit des Bundes und die Verfassungsmäßigkeit von Freibeträgen und Steuersätzen, zuletzt die Rechtsfolgen.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth, der den Ersten Senat leitet, sagte zu Beginn der Verhandlung nach einer dpa-Meldung vom 12. Oktober, die der Tagesspiegel verbreitet, Karlsruhe habe sich schon mehrfach mit den Schranken befasst, die der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer beachten müsse; die Klage werfe erneut grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte vorab erklärt: „Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu.“ Nach derselben Meldung fügte er hinzu: „Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert – die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht.“ Im Interview mit BR24 vom 12. Oktober sagte Füracker: „Wir wollen, dass das Häuschen der Familie auch in der Familie bleiben kann – und zwar in jedem Fall.“ Nach seiner Angabe fließen derzeit mehr als 50 Prozent der in Bayern vereinnahmten Erbschaft- und Schenkungsteuer an andere Länder, weil die Einnahmen im Länderfinanzausgleich mitzählen.

Auch das Bundesfinanzministerium lehnt Bayerns Vorstoß ab, berichtet BR24. Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) warnte dort, mit höheren Freibeträgen oder niedrigeren Sätzen würde der Freistaat zur „Steueroase für Superreiche“; das Grundgesetz spreche von Wirtschafts- und Rechtseinheit und von gleichwertigen Lebensverhältnissen. Nach der Tagesschau vom 12. Oktober hat die Bundestagsfraktion der Grünen den Göttinger Rechtsprofessor Florian Meinel mit einer Stellungnahme beauftragt. Er erwartet von einer Regionalisierung einen „ruinösen Steuerwettbewerb“ unter den Ländern und hält das Bild vom verkauften Elternhaus für unrealistisch: Wohnten Kinder oder der überlebende Ehegatte weiter darin, falle nach geltendem Recht keine Erbschaftsteuer an. Die Fragen, die das Gericht vorab verschickt hatte, zielen nach einem Bericht der FAZ, auf den sich BR24 beruft, unter anderem auf die Folgen einer Regionalisierung für das Steueraufkommen.

In der Koalition bleibt der Streit offen. Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil nannte es nach dem dpa-Bericht am Sonntag ungerecht, wenn millionen- und milliardenschwere Vermögen oft nahezu steuerfrei vererbt würden, während kleinere Erbschaften besteuert würden. „Das verschärft die Ungleichheit in unserem Land. Starke Schultern müssen mehr tragen“, sagte er. Zu den Vorschlägen seiner Partei: „Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt hat, wollen wir das umsetzen.“ CDU und CSU wollen laut dpa das Urteil abwarten; Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.

Am Dienstag um 10 Uhr verhandelt derselbe Senat die Verfassungsbeschwerde eines Erben, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat, darunter ein Wertpapierdepot und Grundvermögen. Er sieht sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen benachteiligt, denen das Gesetz Begünstigungen bis hin zum vollständigen Erlass der Steuer gewähren kann; für Privatvermögen sieht es nichts Vergleichbares vor. Ein Urteil über Bayerns Klage wird nach dpa erst in einigen Monaten erwartet.

Offen ist, wie die Vertreter des Bundes in der Verhandlung auf Bayerns Argumente antworten. Stand ist Montag, der 12. Oktober 2026, 15.10 Uhr.