Freitag, 9. Oktober 2026


Außenlage

Sicherheitspolitik

Kontrollgremium ordnet Sonderprüfung im Fall Hanning an

Der Ständige Bevollmächtigte soll die Umstände der Spionagevorwürfe gegen den früheren BND-Präsidenten und seinen Büroleiter aufklären.

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat wegen der Spionagevorwürfe gegen den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, und seinen früheren Büroleiter Manfred D. eine Prüfung angeordnet. In einer Unterrichtung vom 7. Oktober nimmt das Gremium die „schwerwiegenden Vorwürfe“ mit „größter Besorgnis“ zur Kenntnis und schreibt, es habe sich von der Bundesregierung umfassend berichten lassen.

Das Gremium hat seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer Ad-hoc-Kontrolle nach § 5a des Kontrollgremiumgesetzes beauftragt. Ziel sei, „die Umstände zeitnah aufzuklären und einen Beitrag zu leisten, bestehende strukturelle und organisatorische Probleme abzustellen“, heißt es in der von Vorsitzendem Marc Henrichmann gezeichneten Vorabfassung. Umfang und Zeitplan der Prüfung stehen darin nicht.

Hanning und D. sitzen in Untersuchungshaft. Das Handelsblatt berichtet, die Bundesanwaltschaft werfe Hanning unter anderem geheimdienstliche Agententätigkeit und versuchten Landesverrat vor, D. Beihilfe; für beide gelte die Unschuldsvermutung. Die strafrechtliche Aufklärung bleibt nach der dpa Sache des Generalbundesanwalts.

Am 7. Oktober hatte sich das Gremium nach derselben Meldung von BND-Präsident Martin Jäger über dessen Erkenntnisse zu dem Fall unterrichten lassen. Es tagt grundsätzlich geheim.

Die Unterrichtung erinnert an die öffentliche Bewertung vom 10. Mai 2023 zur Erwerbstätigkeit nach dem Ende des aktiven Dienstes. Schon dort habe das Gremium festgestellt: „Aus Sicht des Gremiums ist es problematisch, dass Beamtinnen und Beamte mit vertieften sicherheitsrelevanten bzw. nachrichtendienstlichen Kenntnissen ungeprüft privatwirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer vorherigen dienstlichen Verwendung stehen.“ Und: „Es besteht die Gefahr, dass dienstlich erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse autoritären Regimen oder kriminellen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.“

Nach einem Bericht des Spiegel, den Handelsblatt, WELT und Deutschlandfunk wiedergeben, hat der BND D. eine nebenberufliche Tätigkeit für Hanning genehmigt. Wer die Genehmigung erteilt oder verlängert hat, bleibt nach der WELT offen. Eine Sprecherin des Dienstes erklärte der WELT, man nehme zu nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, Tätigkeiten und Personalangelegenheiten grundsätzlich nicht öffentlich Stellung.

n-tv gibt den Spiegel mit der Meldung wieder, Ermittler prüften auch Kontakte Hannings nach China, namentlich zum hochrangigen chinesischen Militär und Diplomaten Wang Jianzheng. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu nicht.