Freitag, 6. November 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Hubig will Catcalling unter Strafe stellen

Für sexuell bestimmte Äußerungen und Gesten ohne Berührung sieht der Entwurf bis zu ein Jahr Haft vor. Vergewaltigungen sollen einheitlich erst nach 20 Jahren verjähren.

Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) will verbale und nonverbale sexuelle Belästigung ohne Körperkontakt unter Strafe stellen. Nach dem am Montag veröffentlichten Referentenentwurf soll sich strafbar machen, wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen. Vorgesehen sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, die Regelung soll als neuer Absatz 2 in Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs stehen.

Das Strafmaß entspricht nach der Begründung dem Grundtatbestand der Beleidigung. Die Tat soll in der Regel nur auf Antrag verfolgt werden, Betroffene sollen sie auch im Wege der Privatklage selbst vor Gericht bringen können. Den Begriff Catcalling verwendet das Ministerium in dem Entwurf bewusst nicht, weil er sexuelle Belästigung verharmlosen könne, wie die Legal Tribune Online berichtet.

Längere Verjährung und höhere Mindeststrafen

Für Vergewaltigungen sowie gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und Nötigungen soll die Verjährungsfrist künftig 20 Jahre betragen. Bisher verjähren manche dieser Taten nach Angaben des Ministeriums grundsätzlich bereits nach fünf Jahren, weil die Vergewaltigung als besonders schwerer Fall und damit als Strafzumessungsregel ausgestaltet ist. Künftig soll sie ein eigener Tatbestand mit zwei bis 15 Jahren Freiheitsstrafe sein.

Gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe und Nötigungen sollen mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, bisher sind es zwei Jahre. Für eine gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung und für Taten, die eine Schwangerschaft verursachen, sieht der Entwurf eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Die längeren Fristen sollen auch für Taten gelten, die beim Inkrafttreten noch nicht verjährt sind.

Nicht jede unerwünschte Annäherung soll strafbar werden. „Gerade im Bereich zwischenmenschlicher und sexueller Kommunikation muss das Strafrecht Raum für Fehlversuche, Missverständnisse, Zurückweisungen und sozial unangemessenes Verhalten lassen“, heißt es in der Begründung. Eine Regel nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ sieht der Entwurf laut LTO nicht vor. Das Ministerium hat das Papier am Montag an Länder und Verbände verschickt; Stellungnahmen sind demnach bis zum 30. November möglich.