Justizministerium legt Entwurf zum Gebäudetyp E vor
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Bauherren sollen einfachere Standards rechtssicher vereinbaren können. Die Union zweifelt am gewählten Vertragsmodell.
DeutschlandDas Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf für den Gebäudetyp E vorgelegt. Parteien eines Bauvertrags sollen danach in Textform einen gesetzlichen Basisstandard vereinbaren können, nach dem ein Gebäude als mangelfrei gilt, wenn es die Technischen Baubestimmungen der Länder erfüllt, etwa beim Schallschutz. Das Ministerium hat den Entwurf mit Datum 26. Oktober 2026 auf seiner Seite zum Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
Wo die Baubestimmungen nichts regeln, etwa bei Elektroinstallation, Innenausbau oder Fassade, soll ein deutlicher Hinweis in Textform genügen, um einen niedrigeren als den üblichen Standard zu vereinbaren. Eine Aufklärung über Konsequenzen und Risiken, wie sie die Rechtsprechung bisher verlangt, wäre dann nicht mehr nötig. Die Baubeschreibung muss die voraussichtlich ersparten Kosten überschlägig ausweisen, die Länder sollen per Verordnung Mindestanforderungen festlegen können. Der Basisstandard ist eine Option; ohne Vereinbarung gilt das bisherige Recht. An zwingenden Vorgaben etwa zu Brandschutz und Statik ändert das Gesetz laut einer Reuters-Meldung, die der SPIEGEL veröffentlicht hat, nichts.
Das Ministerium beziffert das jährliche Einsparpotenzial für die Wirtschaft im Entwurf auf rund 6,6 Milliarden Euro; zusätzliche Informationspflichten kosten demnach 600.000 Euro im Jahr. Erfahrungen aus Pilotprojekten zufolge können die Baukosten laut Reuters um 10 bis 15 Prozent sinken. Das Gesetz soll am ersten Tag des dritten Monats nach der Verkündung in Kraft treten und nach fünf Jahren evaluiert werden. Der Entwurf geht laut Reuters an Länder und Verbände, die bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen können.
Bauen in Deutschland müsse einfacher und günstiger werden, das Gesetz ebne dafür den Weg, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) laut Reuters. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte demnach: „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“ Beide Ministerien hatten im November 2025 Eckpunkte vorgelegt. Der Entwurf sollte nach Angaben des ARD-Hauptstadtstudios schon im Sommer kommen; in der Koalition war umstritten, ob der Gebäudetyp E das neue Normal beim Bauen oder eine eigene Kategorie im Vertragsrecht wird.
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), bleibt skeptisch. „Ich bin noch nicht überzeugt, dass das mit dem von der Justizministerin vorgeschlagenen neuen Vertragstyp gelingt“, sagte er am Montag laut Reuters. Wer von üblichen Standards nach unten abweiche, riskiere komplizierte Aufklärungsfragen, Dokumentationspflichten über eingesparte Kosten und Haftungsrisiken. Im parlamentarischen Verfahren müsse geprüft werden, ob ein gesetzlicher Basisstandard, der ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt, die bessere Lösung sei.