Donnerstag, 22. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Justiz- und Finanzministerium wollen Elementarschutz in jeder neuen Wohngebäudeversicherung

Bestehende Verträge sollen nach einer einjährigen Übergangsphase kraft Gesetzes erweitert werden. Geprüft wird zudem eine günstigere Mindestversicherung mit deutlich höherem Selbstbehalt.

Wer eine Wohngebäudeversicherung neu abschließt, soll künftig automatisch auch gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren versichert sein. Das sieht ein Diskussionspunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesfinanzministerium am 21. Oktober veröffentlicht haben. Dafür soll eine Vorschrift in das Versicherungsvertragsgesetz aufgenommen werden. Abgedeckt wären standardmäßig Überschwemmung einschließlich Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden und die Versicherer.

Den Selbstbehalt für diese sogenannte Standardversicherung wollen die Ministerien gesetzlich auf höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme begrenzen, höchstens jedoch 20.000 Euro je Schadensfall; niedrigere Selbstbehalte bleiben möglich. Geprüft wird, ob Eigentümer stattdessen eine Mindestversicherung wählen dürfen, bei der der Selbstbehalt bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme und höchstens 100.000 Euro beträgt. Diese Variante wäre nach den Fragen und Antworten des Justizministeriums erheblich günstiger. Wer sie wählt, soll darauf hingewiesen werden, dass staatliche Hilfen der Länder bei darüber hinausgehenden Schäden entfallen können.

Für bestehende Verträge ist eine einjährige Beratungs- und Übergangsphase ab Anwendbarkeit der neuen Regeln vorgesehen. Die Versicherer müssen Kunden ohne ausreichenden Elementarschutz in dieser Zeit, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag, ein Angebot zur Erweiterung machen. Verträge, die danach nicht den Anforderungen entsprechen, werden kraft Gesetzes um Elementarschutz erweitert. Im Gegenzug erhalten die Versicherer ein einseitiges Recht, die Prämie anzupassen. Sie müssen dabei die wesentlichen Grundlagen ihrer Berechnung mitteilen, etwa die Einordnung nach Flussnähe oder Hanglage. Geprüft wird auch, ob die Einstufung in die Risikoklassen des Zonierungssystems ZÜRS unabhängig begutachtet werden soll.

Nach dem Papier sind rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versichert, von 39 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 94 Prozent in Baden-Württemberg. Der Anteil stieg nach den vom Ministerium zitierten Zahlen des Versicherungsverbands GDV zuletzt um rund zwei Prozentpunkte im Jahr. Starkregen und Hochwasser verursachen demnach im Schnitt Schäden von rund 2 Milliarden Euro jährlich; 2025 gab es rund 88.000 Schadensfälle mit einem Volumen von 400 Millionen Euro. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass „im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschaden-absicherung angeboten wird“, und kündigt zudem eine staatliche Rückversicherung an.

Zum Schutz von Mietern will die Bundesregierung prüfen, die Betriebskostenverordnung so zu ändern, dass der Anteil der Prämie für den Elementarschutz nicht mehr auf Mieter umgelegt werden kann. Beim Hochwasserschutz kündigt das Papier eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes an, das sogenannte Hochwasserschutzgesetz III; dabei soll auch eine weitere Begrenzung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten geprüft werden. Binnen fünf Jahren nach Anwendbarkeit sollen Versicherungsquote, Rückversicherungsmarkt und Prävention evaluiert werden.

Die Ministerien wollen die Vorschläge zunächst mit Ressorts, Ländern und Verbänden erörtern und erst danach einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Stellungnahmen sind bis zum 2. Dezember 2026 möglich.