Mittwoch, 21. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Innenministerium schließt Nutzung von AfD-Mails in Verbotsverfahren nicht aus

Der Verfassungsschutz nutze im hypothetischen Fall eines Verfahrens alle verfügbaren Erkenntnisse, sagt ein Sprecher. Die Partei will Fragen zur Echtheit einzelner Inhalte nicht beantworten.

Das Bundesinnenministerium schließt nicht aus, dass der Verfassungsschutz die geleakten E-Mails der AfD in einem Verbotsverfahren verwendet. Im hypothetischen Fall eines solchen Verfahrens nutze das Bundesamt für Verfassungsschutz alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse, sagte ein Sprecher in der Regierungspressekonferenz am 21. Oktober nach dem Wortprotokoll. Auf die Nachfrage, ob darunter auch die geleakten Daten fielen, wiederholte er diese Formel, ohne die Mails ausdrücklich zu nennen. Betroffen ist die AfD, aus deren Postfächern die Daten stammen sollen.

Die Nachrichtenagentur dts wertete die Antwort als Bestätigung, dass auch diese Daten darunter fielen. Das ZDF gibt den Sprecher so wieder, dass der Verfassungsschutz in solchen Verfahren grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisse verwenden dürfe. Zuvor hatte der Sprecher erklärt, das Bundesamt sei keine ermittelnde Behörde, Ermittlungen führten Behörden der Länder; ob die im Netz verfügbaren Mails als öffentlich zugängliche Informationen gelten, könne er nicht sagen. Das Bundesjustizministerium verwies auf die Frage, ob die Mails in einem Verbotsverfahren verwendet werden dürften, auf die Zuständigkeit des Innenministeriums.

Nach Angaben des ZDF umfasst der Datensatz mehr als 420.000 E-Mails, über 50.000 angehängte Dokumente und rund 300 Gigabyte. Darunter seien auch eingestufte Informationen, etwa vertrauliche Dokumente aus Ministerien und Sitzungsprotokolle aus Bundestagsausschüssen. Ob die im Netz veröffentlichten Daten authentisch sind, ist nach Angaben des WDR unklar. Den Angriff selbst hatte die Bundespartei am 20. Oktober bestätigt, wie Außenlage berichtete.

Die AfD erklärte in einer Mitteilung vom 21. Oktober, die Daten seien illegal kopiert worden. „Das ist eine Straftat“, heißt es darin. Ihre Mitarbeiter würden keine Anfragen beantworten, in denen es darum gehe, ob ein vermeintlicher Leak-Inhalt echt oder gefälscht sei. „Tatsächlich haben wir bislang schon einige bedenkliche Fälschungen entdeckt“, schreibt die Partei und appelliert, Inhalte aus dem Datendiebstahl weder zu nutzen noch zu verbreiten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte dem ZDF zufolge mit, die Partei habe eine Strafanzeige angekündigt, diese werde dann geprüft; den Eingang bestätigte sie nicht. Nach Angaben des RedaktionsNetzwerks Deutschland, auf das sich das ZDF beruft, soll die AfD zudem die 72-Stunden-Frist zur Meldung des Angriffs an die Datenschutzbeauftragte versäumt haben. Die Partei erklärte dagegen, die Datenschutzbeauftragte „umgehend“ informiert zu haben.