Montag, 19. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Sicherheitspolitik

Bundestag berät Pflichtdienst für Reservisten

Die Regierung will Reservisten auch außerhalb des Spannungsfalls verpflichtend heranziehen können. Der Bundesrat fordert Ausnahmen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst, die Regierung lehnt eine generelle Zustimmungspflicht der Behörden ab.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Reserve beraten und ihn nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Verteidigungsausschuss. Das teilt der Bundestag in seinem Textarchiv mit. Mit dem Entwurf (Drucksache 21/8407) will die Regierung die Möglichkeit schaffen, Reservistinnen und Reservisten verpflichtend zum Dienst in der Bundeswehr heranzuziehen. Zur Begründung verweist sie auf die sicherheitspolitische Lage und die Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland.

Bisher konnten Reservisten außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtet werden. Künftig soll das in begrenztem Umfang auch für andere Reservedienstleistungen gelten; die zulässige Dauer richtet sich nach der zuvor geleisteten Dienstzeit. Die bislang im Soldatengesetz geregelten Dienstarten wandern ins Reservistengesetz, teilweise steigen die Altersgrenzen, und eine kurzfristige Heranziehung soll möglich werden. Wer bis zum 30. Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, soll weiterhin nur freiwillig dienen.

„Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es im Entwurf. Um den Dienst attraktiver zu machen, sollen Fahrtkosten und Auslandszuschlag besser erstattet werden. Private Arbeitgeber sollen höhere Kosten für Ersatzkräfte erstattet bekommen; Unternehmen mit höchstens 249 Beschäftigten erhalten 500 Euro pauschal, wenn ein Beschäftigter mindestens 30 Tage Wehrübung leistet. Die Regierung rechnet ab 2027 mit Mehrausgaben von rund 43,1 Millionen Euro im Jahr.

Der Bundesrat begrüßt das Ziel, verlangt aber, die zivile Verteidigung stärker zu berücksichtigen. Polizeivollzugsbeamte sollen grundsätzlich von Reservedienstleistungen befreit werden, ähnliche Ausnahmen fordern die Länder für Feuerwehr, Rettungsdienste und Justizvollzug. Sicherheitsbehörden sollen einer Heranziehung ihrer Beschäftigten zustimmen müssen. Die Regierung will die Ausnahmen für die Polizei und die Fortzahlung von Bezügen prüfen, lehnt eine generelle Zustimmungspflicht aber ab; die vorgesehenen Möglichkeiten zur Zurückstellung und Unabkömmlichstellung reichten aus.

Wie über die Wehrpflicht gestritten wird, beschreibt der Bericht über die Demonstrationen in Berlin und Stuttgart.