Freitag, 6. November 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Juli Zeh gibt Amt als Brandenburger Verfassungsrichterin auf

Die Schriftstellerin nennt ihre berufliche Arbeitsbelastung als Grund. Für die Nachfolge braucht der Landtag eine Zweidrittelmehrheit, die ohne die AfD nicht zustande kommt.

Die Schriftstellerin Juli Zeh hat um ihre vorzeitige Entlassung als Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg gebeten. Das Gericht teilte mit, Zeh, die dort unter ihrem bürgerlichen Namen Julia Finck geführt wird, sehe sich wegen ihrer hohen Arbeitsbelastung nicht mehr in der Lage, das Amt in dem von ihr gewünschten Umfang wahrzunehmen. Sie gehörte dem Gericht seit 2019 an; ihre Amtszeit wäre regulär 2029 abgelaufen.

Das Entlassungsgesuch richtete Zeh an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD). Laut Landtag begründete sie es mit der hohen Arbeitsbelastung durch berufliche Verpflichtungen und bedauerte, nicht mehr das nötige zeitliche Engagement für das Ehrenamt aufbringen zu können, wie dpa berichtet.

Zeh ist SPD-Mitglied und war auf Vorschlag der Sozialdemokraten gewählt worden. Das Gericht arbeitet nach Angaben seiner Geschäftsleiterin Rena Schuncke zunächst mit acht statt neun Richterinnen und Richtern weiter; anhängig sind derzeit 95 Verfahren. Beschlussfähig ist es laut rbb24 mit sechs Mitgliedern.

AfD beansprucht die Nachfolge

Der Landtag wählt Verfassungsrichter geheim mit Zweidrittelmehrheit. Die AfD hält 30 der 88 Sitze und hat damit eine Sperrminorität. SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann sprach gegenüber rbb24 von einer “misslichen Überraschung” und einer schwierigen Aufgabe bei den Mehrheitsverhältnissen. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wollen ihr Vorgehen gemeinsam beraten und auch auf die Opposition zugehen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, sieht das Vorschlagsrecht bei seiner Fraktion. Bislang ist kein Richter auf Vorschlag der AfD gewählt worden. Die Landesverfassung sieht vor, dass die politischen Kräfte angemessen mit Vorschlägen vertreten sein sollen, ein verbindliches Vorschlagsrecht nach Fraktionsstärke ergibt sich daraus aber nicht. CDU-Rechtspolitiker Danny Eichelbaum sieht keinen unmittelbaren Handlungsdruck; jeder neue Richter müsse die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Um Posten, die die AfD nach ihrer Fraktionsstärke beansprucht, war zuletzt auch bei der Besetzung der Landtagspräsidien in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gerungen worden.