Montag, 19. Oktober 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

Karlsruhe zwingt Reiche, Video gegen Linke zu löschen

Das Verfassungsgericht gibt dem Eilantrag der Partei statt: Der Clip auf dem Instagram-Kanal des Wirtschaftsministeriums muss bis zur Hauptsache verschwinden. Über die Äußerungen selbst urteilen die Richter noch nicht.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche muss ein Video über die Linke vom Instagram-Profil ihres Ministeriums entfernen. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts per einstweiliger Anordnung entschieden, wie das Gericht am 15. Oktober 2026 in einer Pressemitteilung mitteilte. Der Beschluss vom 14. Oktober (2 BvE 5/26) gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens sechs Monate. Er erging mit sechs zu zwei Stimmen.

In dem am 24. September veröffentlichten Video hatte Reiche über eine Partei in Berlin gesprochen, „die Antisemitismus offen lebt“ und „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“. Die Linke sieht ihr Recht auf Chancengleichheit aus Artikel 21 des Grundgesetzes verletzt und hat Organklage erhoben.

Das Gericht wog die Folgen ab. Bliebe das Video online und hätte die Klage später Erfolg, drohe der Linken ein „schwerer, irreparabler Nachteil“ im politischen Wettbewerb, „insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin“. Hätte die Klage dagegen keinen Erfolg, könne Reiche die Äußerungen danach wiederholen. Als Parteipolitikerin oder Privatperson darf sie sich weiter äußern, und auch als Ministerin sachlich auf Gefahren für den Standort hinweisen. Ob die Äußerungen verfassungsgemäß sind, ließen die Richter ausdrücklich offen.

Das Ministerium werde die Entscheidung prüfen und „die Konsequenzen selbstverständlich umsetzen“, teilte es nach einem Bericht der tagesschau vom 15. Oktober mit. Eine Stunde nach Veröffentlichung des Beschlusses war das Video demnach noch abrufbar.

Wie die Linke vor das Gericht zog, beschreibt unser Bericht vom 6. Oktober.