Freitag, 6. November 2026


AUSSENLAGE

Deutschland

OVG bestätigt laut dpa vorläufige Hochstufung der AfD Niedersachsen

Laut dpa bleibt die Beschwerde des Landesverbands im Eilverfahren erfolglos. Der Verfassungsschutz darf ihn bis zur Entscheidung in der Hauptsache als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung führen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Beschwerde des AfD-Landesverbands gegen dessen vorläufige Hochstufung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Das berichtet dpa unter Berufung auf das Gericht. Der 11. Senat bestätigte laut der Göttinger Allgemeinen mit Beschluss vom 29. Oktober (Az. 11 ME 205/26) eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Juni. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.

Damit bleibt der Landesverband vorerst als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingestuft. Der Verfassungsschutz hatte den Landesverband laut Gericht seit Mai 2022 als Verdachtsobjekt geführt und die Hochstufung am 17. Februar bekanntgegeben. Endgültig entscheidet das Verwaltungsgericht Hannover im Hauptsacheverfahren (Az. 10 A 1104/26), wie die Göttinger Allgemeine berichtet.

Menschenwürde, Demokratie, Neue Rechte

Der Senat teilt laut den Berichten die Auffassung der Vorinstanz, dass Tatsachen für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung vorliegen. Er stützt sich auf das Einstufungsgutachten des niedersächsischen Innenministeriums. Der Landesverband verfolge ein “völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis”, teilte das Gericht laut Spiegel mit. Deutsche mit Migrationshintergrund sowie Migranten, insbesondere Muslime, würden herabgewürdigt und ausgegrenzt.

Zudem richte sich der Landesverband gegen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, etwa indem er Institutionen und andere Parteien pauschal angreife und die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel ziehe. Als weiteren Beleg wertete das Gericht Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren in der Partei und zu Organisationen aus dem Umfeld der Neuen Rechten.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte den Beschluss. Sie sei zuversichtlich, dass die Entscheidung auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werde, sagte sie laut einer von Celle Heute veröffentlichten Erklärung.

Der Umgang mit der Partei beschäftigt die Behörden auch auf Bundesebene: Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt nicht ausgeschlossen, geleakte AfD-Mails in einem Verbotsverfahren zu nutzen.