Freitag, 6. November 2026


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Deutschland

Hubig sieht laut Kölner Stadt-Anzeiger viele Fragezeichen bei Dobrindts Gesetz

Die Justizministerin nimmt laut Kölner Stadt-Anzeiger die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Investitionsschutzgesetz ernst, will sich ihm aber nicht verschließen. Den Berliner Weg hält sie für ungeeignet.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht laut Kölner Stadt-Anzeiger noch erheblichen Klärungsbedarf bei den Plänen von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Vergesellschaftungen mit einem Investitionsschutzgesetz zu erschweren. Die Eckpunkte stoßen bei ihr nach dem Bericht der Zeitung auf Skepsis; über den Weg gebe es Streit zwischen den entscheidenden Kabinettsmitgliedern. Hubig nimmt demnach die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst.

Zugleich will sich die Ministerin dem Gesetz nicht verschließen. Was im Koalitionsausschuss beschlossen worden sei, verlange von allen eine konstruktive Mitarbeit, sagte sie laut der Nachrichtenagentur dpa. Das Vorgehen von Linken, Grünen und SPD in Berlin hält Hubig für ungeeignet und verweist auf Entschädigungen in Milliardenhöhe sowie jahrelange Rechtsunsicherheit.

„Es gibt noch viele Fragezeichen – und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende“, sagte Hubig dem Kölner Stadt-Anzeiger nach der Wiedergabe von dpa. „Gleichzeitig ist für mich klar: Wenn etwas im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, dann sind alle gut beraten, sich konstruktiv einzubringen und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.“ Als Alternative zu den Berliner Plänen nannte sie den Neubau günstiger Wohnungen und ein stärkeres soziales Mietrecht: „Besser wäre es, das Geld in den Neubau von günstigen Wohnungen zu investieren.“

Dobrindt will Vergesellschaftungen laut dpa mit einem Investitionsschutzgesetz nur noch gegen eine Entschädigung zum Verkehrswert zulassen. Das Bundesinnenministerium bestätigte laut dpa erstmals Details zu dem geplanten Gesetz, wie der Tagesspiegel berichtet; zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Der Verkehrswert soll demnach durch ein Gutachten ermittelt werden, die Entschädigung unmittelbar in Geld erfolgen.

Zudem soll eine Vergesellschaftung etwa von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste laut dpa belegen, dass sie andere Mittel wie Investitionen in den Wohnungsbau und dessen Förderung vollständig ausgeschöpft hat. Dieselben drei Vorgaben nennt die Nachrichtenagentur AFP, nach deren Meldung bei n-tv die Bundesregierung den Gesetzesweg vereinbart hatte, um Vergesellschaftungen und Enteignungen auf Landesebene zu erschweren.

„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist“, sagte Dobrindt nach übereinstimmenden Angaben von dpa und AFP der Bild-Zeitung. Am 19. Oktober hatte ein Ministeriumssprecher noch erklärt, das Vorhaben werde innerhalb der Regierung abgestimmt, wie wir berichteten.

Anlass sind die Sondierungen in Berlin. Linke, Grüne und SPD wollen dort nach ihrem Sondierungspapier private Wohnungskonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen vergesellschaften; ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen soll den Unternehmen laut AFP bleiben (unser Bericht). Genossenschaften, gemeinwohlorientierte Unternehmen und seit 2021 errichtete oder im Bau befindliche Wohnungen sind demnach ausgenommen. Die Parteien planen laut dpa mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Nach Einschätzung der dpa dürfte diese Summe unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen.

Rechtlich ist das Vorhaben umstritten. Experten sehen laut AFP verfassungsrechtliche Risiken und stellen die Zuständigkeit des Bundes infrage; womöglich müsse am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vergesellschaftungen regelt Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung in Gemeineigentum gegen Entschädigung erlaubt.

Die Berliner Linke hält den Vorstoß für verfassungswidrig. „Der Vorschlag ist aus meiner Sicht so offensichtlich rechtswidrig, dass ein mögliches Gesetz vermutlich nicht einmal beklagt werden müsste“, teilte der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schenker, laut dpa auf Anfrage der Agentur mit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei ein reines Verhinderungsgesetz juristisch nicht haltbar. Die Entschädigung müsse einen gerechten Ausgleich zwischen Eigentümern und Allgemeinheit schaffen und eine Überführung in Gemeinwirtschaft ermöglichen; Abschläge vom Verkehrswert seien deshalb zwingend. Sollte das Gesetz kommen, werde das Berlin nicht stoppen, sagte Schenker.

Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es Vorbehalte. Der SPD-Berichterstatter für Mietrecht, Hakan Demir, sagte dem Tagesspiegel laut dessen Bericht vom Montag, wenn Dobrindt Vergesellschaftungen verfassungskonform unterbinden wolle, müsse er das Grundgesetz ändern; dafür fehle ihm die Zweidrittelmehrheit. Deshalb bewege sich der Minister „auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden“. Ein Bundesgesetz dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausschließlich dazu dienen, die Länder von der Gesetzgebung auszuschließen. Eine zwingende Entschädigung zum Verkehrswert sehe das Grundgesetz nicht ausdrücklich vor, eine Regelung als letztes Mittel sei in Artikel 15 nicht vorgesehen. Er könne jede Berliner Landesregierung verstehen, „die Karlsruhe anrufen würde, um dieses Gesetz zu Fall zu bringen“. Dobrindt hat laut Tagesspiegel nach Absprache mit den SPD-geführten Ministerien für Bau und Justiz dem Kabinett Eckpunkte vorgelegt. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), begrüßte die Pläne demnach auf X.

Auch das Bundesjustizministerium sieht hochkomplexe Fragen. „Das ist verfassungsrechtliches Neuland und es stellen sich viele Fragen“, sagte ein Sprecher laut dpa mit Blick sowohl auf die Berliner Pläne als auch auf das Vorhaben des Bundes. Für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 gebe es ebenso wenig einen Präzedenzfall wie für das geplante Bundesgesetz. Am Zustandekommen des Beschlusses im Koalitionsausschuss von Anfang Juli sei das Justizministerium nicht beteiligt gewesen. Ein pauschales Verbot von Vergesellschaftungen durch den Bund wäre nach Angaben des Sprechers evident mit der Verfassung nicht vereinbar; daran werde sich das Ministerium nicht beteiligen. Ein solches Verbot sehen Dobrindts Eckpunkte laut dpa nicht vor. Ein Sprecher des Innenministeriums nannte demnach keinen Zeitplan für den Kabinettsbeschluss.

Berlins SPD-Landes- und Fraktionschef Steffen Krach warf der Union laut WELT im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung „eine himmelschreiende Planlosigkeit“ vor. Mit unausgegorenen Verbotsplänen habe sie die Debatte im Berliner Wahlkampf erst angeheizt. Er sei kein Anhänger von Vergesellschaftungen, sagte Krach demnach: „Aber was da von Dobrindt kommt, wirkt zunehmend aktionistisch und peinlich.“